Beschlussvorlage - 04/SVV/0151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2002 des

Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung wird dieser in der vorliegenden Fassung festgestellt.

2.   Der Jahresgewinn in Höhe von 6.594,03 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3.   Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den Werkleiter,

      Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert 

      Schultz, wird für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung erteilt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung.

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31.12.2002 wurde von der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des Landesrechnungshofes Brandenburg geprüft und mit nachfolgendem (uneingeschränkten) Bestätigungsvermerk versehen (Auszug):

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Potsdam (Eigenbetrieb der kreisfreien Stadt Potsdam) zum 31. Dezember 2002 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der vollständige Jahresabschlussbericht liegt im Bereich Beteiligungssteuerung vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Jahresgewinn i.H. von 6.594,03 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

 

 

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