Antrag - 04/SVV/0197

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten in allen neuen Ortsteilen erfolgt für eine Übergangszeit von fünf Jahren gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Drucksachen 03/SVV/0665 und 03/SVV/0700 vom 01.10.2003.

Reduzieren

Erläuterung

Mit ihrem Beschluss vom 1. Oktober 2003, DS 03/SVV/0665 und 03/SVV/0700 erklärte die Stadtverordnetenversammlung unmissverständlich u. a. ihren Willen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um in allen neuen Ortsteilen der Stadt Potsdam Übergangsregelungen zu gewähren. Politisches Grundanliegen dieses Beschlusses ist die Gleichbehandlung der neuen Ortsteile, unabhängig davon, ob und wann Eingliederungsverträge geschlossen wurden.

Auch bei der Erhebung von Elternbeiträgen für Kitas ist dieser Grundsatz in den Ansatz zu bringen.

Mit der rechtlichen Würdigung dieses Problems durch die Verwaltung fand dieser von der Stadtverordnetenversammlung erklärte politische Wille keine Berücksichtigung.

 

Loading...