Antrag - 04/SVV/0211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist mit Wirkung zum 01.08.2004 wie folgt zu ergänzen:

„Eltern mit mehr als zwei Kindern sind ab dem dritten Kind von der Entrichtung der Elternbeiträge freizustellen.“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu beziffern. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eltern mit mehr als zwei Kindern tragen in besonderem Maße zur Sicherung unserer Sozialsysteme bei. Ihre Erziehungs- und Lebensleistung wird gesellschaftlich allerdings bei weitem nicht ausreichend gewürdigt. Im Gegenteil sind in der Landeshauptstadt Potsdam gerade jene Familien durch die Erhöhung der Elternbeiträge im vergangenen Jahr zusätzlich belastet worden, in deren Haushalt mehrere Kinder leben.

Kinder sind in Potsdam zum Luxus geworden, den sich nur noch Bestverdiener ohne wirtschaftliche Sorgen leisten können.

Diesem beschämenden Zustand trägt der Antrag der FAMILIEN-PARTEI Rechnung.

 

 

 

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