Beschlussvorlage - 04/SVV/0290
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungssatzung "Am Kanal / Stadtmauer"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Jantzen, Tel. 3229
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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22.04.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2004
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Erläuterung
Satzung der Landeshauptstadt Potsdam
über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Am Kanal – Stadtmauer“
vom ........2004
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am ..........2004 folgende Satzung beschlossen:
Rechtsgrundlagen:
- § 5 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert
durch Art. 6 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von
pflichtigen Aufgaben vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 294/298).
- § 142 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I
S.137), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes zur Änderung des
Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten
(OLGVertrÄndG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850).
§ 1 Geltungsbereich und Festlegung
des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen
städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieses
Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich umgestaltet und
verbessert werden. Das insgesamt ca. 3,7 ha große Gebiet ist hiermit förmlich
als Sanierungsgebiet festgelegt und trägt die Bezeichnung „Am Kanal –
Stadtmauer“. Es wird begrenzt (siehe Lageplan) wie folgt. Das Sanierungsgebiet
umfasst den Straßenzug Am Kanal im Norden von der Havel bis zur Berliner Straße
zwischen den bestehenden Gebäuden sowie das Quartier Heilig-Geist-Straße /
Große Fischerstraße. Im Osten wird es durch die Havel begrenzt. Das Quartier
Heilig-Geist-Straße / Große Fischerstraße ist bis zur Eltesterstraße Teil des
Geltungsbereiches. Im Norden wird im östlichen Teil die Grenze des
Sanierungsgebietes 20 m hinter der Bauflucht der Straße Am Kanal festgesetzt.
Die Grundstücksliste ist Bestandteil der Satzung.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und
Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan vom Februar 2004 abgegrenzten
Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden keine Anwendung.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften des § 144 BauGB über
genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten der
Sanierungssatzung
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Potsdam, .............2004
Jann Jakobs
Oberbürgermeister
Fazit finanzielle Auswirkungen
siehe Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage) und Folgeblatt
Für das Gebiet „Am Kanal/Stadtmauer“ ist die Förderung aus
dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Gebiet „Am Kanal/Stadtmauer“ werden
nach jetzigem Kenntnisstand ein Volumen von ca. 13,7 Mio. € erreichen. Mit dem
Satzungsbeschluss bindet sich die Stadt Potsdam für den Zeitraum von 2004 bis
2013, im Durchschnitt jährlich einen Mindestzuschuss von 190.000 € zu gewähren
unter Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts.
In der Höhe des für die Kanalfreilegung erforderlichen
Zuschusses (20 % von Position 2.4 der Kosten- und Finanzierungsübersicht) kann
der Haushalt durch Einnahmen aus Spenden entlastet werden.
Ein echter Zuschussbedarf verbleibt somit nur für andere
Sanierungsaufgaben (Erneuerung Große-Fischer-Straße mit Umfeld Stadtmauer und
Heilig-Geist-Straße, Regieleistung Sanierungsträger).
Die Position 7 in der Kosten- und Finanzierungsübersicht
enthält die private Finanzierung. Sollte diese Finanzierung nicht in der
angegebenen Höhe erfolgen, ist dies unschädlich für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,
da es private Maßnahmen beinhaltet.
Die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Projektsteuerung
obliegt dem Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege. Das für die zügige
Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erforderliche Budget ist ggf. durch
Aufgabenverlagerungen bereitzustellen.
Folgeblatt
-> siehe Anlagen (Excel-Tabelle 1 Seite)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94 kB
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2
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(wie Dokument)
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259 kB
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3
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(wie Dokument)
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365,5 kB
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