Antrag - 23/SVV/0839

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für temporäre Aufenthalte von Personen (Patienten, Besucher von Patienten, Beschäftigte) im Klinikum „Ernst-von-Bergmann“ werden Möglichkeiten geschaffen, für die Dauer Ihres Klinikaufenthalts in der näheren Umgebung des Klinikums kostenlos parken zu können.

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Erläuterung

Die derzeitige Parkraumbewirtschaftung in der Charlottenstraße, der Französischen Straße, der Posthofstraße, der Gutenbergstraße, der Straße Am Kanal und sogar der klinikumeigenen Parkplätze verursacht während eines Aufenthalts im Klinikum Ernst-von-Bergmann, während des Besuchs von Patienten oder während der Arbeitszeiten von Beschäftigten enorme Kosten für Personen, die auf die Anreise mit einem Auto angewiesen sind.

 

Für deren Entlastung (siehe auch Notfallsituationen) ist es sinnvoll, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Parkgebühren nicht gezahlt werden müssen.

Das kann durch Ausgabe von temporären Anwohnerparkausweisen oder ähnlichem durch die Mitarbeiter am Empfang des Klinikums bzw. durch die Personalabteilung erfolgen.

Die Stadtverwaltung – insbesondere das Ordnungsamt – sollte hier in Zusammenarbeit mit dem Klinikum unbürokratisch kreative Lösungen im Interesse der Bürger und Mitarbeiter schaffen.

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Anlagen

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