Beschlussvorlage - 23/SVV/0826

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11A „Waldsiedlung“ (OT Groß Glienicke), 1. Änderung, Teilbereich Nordwest ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu verkleinern (gemäß Anlage 3).
  2. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung", 1. Änderung, Teilbereich Nordwest wird zugestimmt (siehe Anlage 7).
  4. Der Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest wird gemäß   § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 11A "Waldsiedlung“, 1. Änderung, Teilbereich Nordwest zu entscheiden, den räumlichen Geltungsbereich zu verkleinern, dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11A zuzustimmen sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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