Beschlussvorlage - 23/SVV/0413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Entwicklungsbereich Krampnitz neu entstehenden Straßen, Wege und Plätze sowie der zentrale Park innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Gesamtbebauungsplanes Nr. 141 (aktuelle Teil-Bebauungspläne Nr. 141-1 bis 141-11) sollen in:

 

nische Allee   Hanseplatz   Astrid-Lindgren-Weg

Finnische Allee  Heideplatz   Else-Alfelt-Weg

Isländische Allee  Jyväskyläplatz   Selma-Lagerlöf-Weg

Norwegische Allee  Krampnitzer Tor  Sigrid-Undset-Weg

Schwedische Allee  Nordpark   Tove-Jansson-Weg

 

Helsinkiweg  Alandweg   Blaubeerweg

Kopenhagener Weg  Bornholmweg   Fichtenweg

Nuukweg  erweg   Lupinenweg

Osloer Weg  Gotlandweg   Moorbirkenweg

Reykjavikweg  Öresundweg   Preiselbeerweg

Stockholmer Weg  Spitzbergenweg  Trollblumenweg

      Wollgrasweg

 

benannt werden.

 

Bei sechs der o.g. Straßenbenennungen handelt es sich um Umbenennungen nicht mehr genutzter, historischer und teilweise falscher Straßenbezeichnungen innerhalb des ehem. Kasernengeländes, es handelt sich dabei um folgende Straßenzüge:

 

1. „Ketziner Straße im Abschnitt zwischen B2 und Gellertstraße:  neu nische Allee

2. „Fahrländer Straße:        neu Fichtenweg

3. „Hindenburgplatz“:        neu Heideplatz

4. „Potsdamer Straße/teilweise „Hannoversche Straße“:   neu Lupinenweg

5. „Nedlitzer Straße“:        neu Wollgrasweg

6. „Bergstraße:        neu Preiselbeerweg

 

Die Hannoversche Straße im Verlauf parallel zur B2, bleibt erhalten.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die im Entwicklungsbereich Krampnitz gelegenen neu entstehenden Straßen, Wege und Plätze sowie der im Innern des Gebietes liegende zentrale Park innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Gesamtbebauungsplanes Nr. 141 (aktuelle Teil-Bebauungspläne Nr. 141-1 bis 141-11) sollen benannt werden.

Zur Gewährleistung eines zusammenhängenden Straßennamenthemas wurden zwei Workshops durchgeführt, bei denen Vertreter der politischen Fraktionen, des Ortsbeirates Fahrland, sachkundige Einwohner, Vertreter der Verwaltung sowie der ProPotsdam GmbH zu dem Ergebnis gekommen sind, dem neu entstehenden Wohnviertel das übergeordnete Thema „Nordische Straßennamen“ zu geben, basierend auf der Feststellung sowie bereits erfolgenden Werbung für dieses Gebiet mit dem Namen „Potsdams neuer Norden“. Daraus ergab sich der engere Bezug zur Vergabe von skandinavischen Straßennamen, welche je nach Quartier eine eigene thematische Besonderheit widerspiegelt. Als thematisch übergeordneter Bezug für die Haupterschließung des gesamten Gebietes wurden für den sog. Alleenring die fünf skandinavischen Länder Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden gewählt. Nachgeordnet und je nach Quartier wurden dann skandinavische Hauptstädte, Inseln/Routen, Künstlerinnen und die skandinavische Flora als Straßennamenthemen bedacht, bei den großen Stadtplätzen jedoch auch der historische Handel sowie aktuelle Partnerschaften (z.B. die finnische Partnerstadt Jyväskyla).

 

Im Zusammenhang mit der Straßenbenennung im Entwicklungsbereich Krampnitz werden auch noch insgesamt sechs u.a. historische oder nicht mehr genutzte Straßennamen umbenannt. Dabei handelt es sich um nf Straßennamen, die noch aus der Zeit der Gemeindegebietsreform von 2003 als sog. doppelte Straßennamen übriggeblieben sind, jedoch keine melderechtliche Verwendung mehr hatten und gemäß Beschluss Nr. 08/OBR/0148 vom 28.05.2008 des Ortsbeirates Fahrland erst dann umbenannt werden sollten, wenn ein Gesamtkonzept zur Straßenbenennung in Krampnitz vorliegt und auch umgesetzt werden kann.

Des Weiteren wird der Teil der Ketziner Straße umbenannt, welcher zwischen der Bundesstraße 2 (B2) im Osten und der Gellertstraße im Westen liegt also jener Teil, der bisher innerhalb des ehem. Kasernengeländes Krampnitz lag. Der eigentliche Hauptverlauf der Ketziner Straße ist hingegen nicht Gegenstand des Straßenbenennungsverfahrens und behält daher seinen Namen.

Die „Hannoversche Straße“ wurde in verschiedenen Kartendarstellungen teilweise mit einer auch in diesem Bereich historisch existierenden „Potsdamer Straße“ verwechselt, so dass es für die „Hannoversche Straße“ und die „Potsdamer Straße“ unterschiedliche Lageangaben gibt. Die Umbenennung betrifft vorliegend die „Potsdamer Straße“ sowie einen kleinen Teil der „Hannoversche Straße“ im Inneren des Gebietes. Der überwiegende Hauptverlauf der „Hannoversche Straße“, also jener Teil welcher parallel zur Bundesstraße 2 verläuft und an dem die Hausnummern 1 10 anliegen, wird nicht umbenannt. Die bisher der Hannoverschen Straße zugeordneten Grundstücke 11, 12 und 14 werden den neu benannten Straßenzügen zugeordnet und neu nummeriert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschilderung der zu benennenden Straßen übernimmt die Entwicklungsträger Potsdam GmbH bzw. die mit der Errichtung der Erschließungsanlagen beauftragten Erschließungsträger. Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.

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