Antrag - 23/SVV/0958
Grunddaten
- Betreff:
-
Absolute Priorität für Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam
- Einreicher*:
- Fraktionen Sozial.DIE LINKE.Potsdam, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass dem sich bereits in Priorität I befindlichen Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ oberste Priorität bei allen beteiligten Stellen gegenüber anderen Bebauungsplänen eingeräumt wird, mit dem Ziel die Fertigstellung des Bebauungsplans zu beschleunigen.
Ziel ist, dass die von 2026 auf 2031 verschobene Eröffnung des Schulzentrums Waldstadt Süd so weit wie möglich nach vorn verlagert wird. Dafür sind nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ebenfalls alle notwendigen Schritte beim schnellstmöglichen Bau der Schule zu unternehmen.
Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist fortlaufend über Fortschritte zu berichten.
Erläuterung
Der Schulstandort Waldstadt Süd steht mit sechs 7. Klassen ab dem Schuljahr 2026/27 verbindlich im Schulentwicklungsplan. Auf Grund notwendig gewordener Umplanungen kann dieser Termin nicht mehr eingehalten werden.
Nach Aussagen der Verwaltung ist derzeit eine Fertigstellung des Schulzentrums Waldstadt Süd erst zu 2031, also 5 Jahre später zu erwarten. Einen Ersatz für die 6 wegbrechenden Züge gibt es bisher nicht.
Gleichzeitig sind Schulplätze in der LHP schon heute zu knapp. Wir sind auf den Standort dringend angewiesen, da es sich um pflichtige soziale Infrastruktur handelt.
Eine Beschleunigung des Schulbaus, mit dem Ziel der Fertigstellung deutlich vor 2031, ist nach Aussage des Oberbürgermeisters nur möglich, indem der Bebauungsplan mit höchster Priorität vor den anderen bearbeitet wird, da die personellen Kapazitäten beschränkt sind. Für die Priorisierung der B-Pläne ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig, so auch hier.
Der Schulstandort ist von herausgehobener Bedeutung für die Stadt, da er absolut notwendige soziale Infrastruktur ermöglicht. Da eine Beschleunigung des Schulbaus also nur auf Beschluss der SVV zur Priorisierung des B-Planverfahrens möglich sei, ist dieser Antrag zwingend nötig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,2 kB
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