Antrag - 23/SVV/0943

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird als Gesellschaftervertreter der LHP für die Stadtwerke Potsdam (SWP) beauftragt, die Geschäftsführung der SWP anzuweisen, dass deren Tochter die EWP für ihre Klärwerke die notwendigen Maßnahmen zeitnah aufzeigt, wie das dort anfallende Klarwasser den erforderlichen Qualitätsstufen der Wasserwiederverwendungsrichtlinie entsprechen kann.

 

Die dafür erforderlichen Maßnahmen, deren Investitionskosten, ggf. Fördermittel, Betriebskosten und Auswirkungen auf den Arbeitspreis für die Abwasserentsorgung sind aufzuzeigen.

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Erläuterung

Die Wasserknappheit in Brandenburg und das Fallen der Grundwasserhorizonte wird u. a. durch die hohen Trinkwasserentnahmen der Hauptstadtregion mit verursacht. Die lediglich nach den gesetzlichen Anforderungen in den Potsdamer Klärwerken behandelten Klarwässer werden über die Vorfluter (Havel – Elbe) in die Nordsee geleitet. Dies ist in Vorbereitung auf den Ausfall des Grubenwassers nach Schließung des Kohleabbaus in Brandenburg dann nicht mehr bilanzierbar. Um Trinkwasserknappheiten nach 2035 vorzubeugen erscheint die Option einer Wasserwiederverwendung nach der Wasserwiederverwendungsrichtlinie sinnvoll.

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Anlagen

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