Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/1035
Grunddaten
- Betreff:
-
Beibehaltung / Wiedereinführung der Reinigungsklasse 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Golm; Angela Böttge, stellv. Ortsvorsteherin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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19.10.2023
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30.11.2023
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Gestoppt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Beibehaltung der Reinigungsklasse (RK) 5 umgesetzt werden kann.
Zugleich beantragt der Ortsbeirat Golm die Rücknahme des mit der 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vorgestellten Verwaltungsvorschlags und die Beibehaltung der Reinigungsklasse (RK) 5.
Erläuterung
Mit dem Entwurf zur 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam soll die RK 5 entfallen. Golmer Straßen, die bisher in dieser Reinigungsklasse eingestuft waren, sollen in der Folge in die RK 4 übernommen werden. Damit einhergehend werden der Reinigungsrhythmus von bisher 8 auf 4 Wochen verkürzt und insbesondere die Straßenreinigungsbeiträge um 2 € pro laufendem Frontmeter erhöht.
Die Straßenreinigungsintervalle der RK 5 waren unter Gesichtspunkten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bisher mit 8 Wochen ausgelegt und werden aus Sicht des Ortsbeirates als auskömmlich eingeschätzt. Die bedarfsweise Reinigung von Haltestellen und die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer für die Gehwegreinigung bleiben davon unberührt.
Die mit Wegfall der RK 5 und die Neueinstufung in der RK 4 einhergehende erhebliche Verkürzung der Reinigungsintervalle lässt erwarten, dass zwar ein deutlich höherer Personal-, Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätebedarf erzeugt wird, mit dem sich aber kaum eine signifikante Verbesserung der Reinigungsergebnisse erreichen lassen wird, dabei jedoch zu einer Erhöhung der finanziellen Belastung sowohl des städtischen Haushalts als auch der betroffenen Grundstückseigentümer führen wird.
Eine hinreichende Begründung, warum die RK 5 ersatzlos entfallen soll, wurde nicht beigebracht. Vielmehr wurde der Ortsbeirat in Vorbereitung seiner Sitzung am 28.09.2023 darüber (fehl-) informiert, dass es für den Ortsteil Golm weder Änderungen bei der Zuordnung von Straßen zu Reinigungsklassen, noch im rechtlichen Teil gäbe.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird daher vorsorglich die Beibehaltung der RK 5 für den Ortsteil Golm beantragt.