Beschlussvorlage - 23/SVV/0931
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.10.2023
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06.12.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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14.11.2023
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28.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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19.10.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Vorberatung
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18.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Vorberatung
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17.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Satzkorn
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Vorberatung
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19.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Uetz-Paaren
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Vorberatung
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02.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam gibt im Rahmen der Förmlichen Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming in der Fassung vom 15.06.2023 die in der Anlage 1 befindliche Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ab.
Erläuterung
Das Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming findet in der Zeit zwischen dem 10. August und dem 10. Oktober 2023 statt. Im gleichen Zeitraum erfolgt die Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam als in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 ROG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 2 und 3 RegBkPIG.
Der Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 bezieht sich auf die gesamte Region „Havelland-Fläming“ und beinhaltet zeichnerische und textliche Festlegungen zum Thema Windenergienutzung, sowie den Umweltbericht und erläuternde Unterlagen.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenzielwerte für Windenergie in den Bundesländern beschlossen. Für Brandenburg bedeutet dies, dass 1,8 Prozent der Landesfläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für Windenergienutzung auf Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaften ausgewiesen werden müssen. Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 befasst sich mit der Erreichung des Flächenzielwerts von 1,8 Prozent bis 2027.
Im aktuellen Entwurf werden keine Vorranggebiete Windenergienutzung im Stadtgebiet Potsdam dargestellt, da die 1,8-Prozent-Quote im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming durch Arrondierung und Ergänzung der früheren Windeignungsgebiete (WEG) erreicht wird.
Die Stellungnahme (Anlage 1) der Landeshauptstadt Potsdam beinhaltet zwei maßgebliche Aspekte, zu denen Änderungsbedarf gesehen wird:
- Die Landeshauptstadt Potsdam fordert die Regionale Planungsgemeinschaft auf, die Kriterien für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung dahingehend zu ändern, dass entsprechend der geänderten Gesetzgebung Landschaftsschutzgebiete nicht als Ausschlusskriterium bei der Flächenausweisung festgelegt werden.
Im aktuellen Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 werden Landschaftsschutzgebiete als Ausschlusskriterium für eine Nutzung durch Windenergieanlagen festgelegt.
Mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen geänderten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll jedoch „rechtlich sichergestellt [werden], dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können“ (vgl. Deutscher Bundestag (2022): Begründung des 4. BNatSchG-Änderungsgesetz, BT-Drs. 20/2354, S. 2).
Kommunen, die über Potenzialflächen in Landschaftsschutzgebieten verfügen und diese aktivieren möchten, könnten so an den Vorteilen, die eine Ausweisung als Vorranggebiet im Regionalplan mit sich bringt, partizipieren. Zu nennen ist hier in erster Linie die Möglichkeit des Verzichts auf zeitlich und personell aufwändige Bebauungsplan-Verfahren durch den direkten Einstieg in Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Zudem ist die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten, die in Vorranggebieten für Windenergieanlagen liegen, auch nach Erreichung der Flächenziele nach § 5 WindBG gegeben.
Ohne Vorranggebiete für Windenergienutzung sind Anlagen in Landschaftsschutzgebieten nur so lange genehmigungsfähig, bis die Flächenziele nach § 5 WindBG erreicht sind.
- Die Landeshauptstadt Potsdam fordert die Regionale Planungsgemeinschaft auf, die Flächen 1/2, 3, 4, 5, 6/7/8 und 12 der Potenzialflächenanalyse Windenergieanlagen als Vorranggebiete für Windenergienutzung in den Sachlichen Teilregionalplan aufzunehmen.
Auf Grundlage einer eigenen Potenzialflächenanalyse für Windenergieanlagen (s. Kartenanlage der Stellungnahme) konnte die Landeshauptstadt Potsdam insgesamt zwölf potenzielle Teilflächen in acht zusammenhängenden Flächen für Windenergienutzung identifizieren. Entscheidend ist hier, dass die gesetzlichen Möglichkeiten, Windenergieanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten errichten zu können, in dieser Analyse genutzt wurden.
Um sich der angestrebten Klimaneutralität weitestgehend anzunähern, ist die Umstellung der Strom- und Wärmeerzeugung für Potsdam der größte Hebel. Der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien ist demnach ein wichtiger Baustein der Potsdamer Strategie.
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt gemeinsam mit der Stadtwerke-Tochtergesellschaft Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), sechs der zusammenhängenden Potentialflächen vertieft zu prüfen. Vorbereitende Untersuchungen und Analysen werden aktuell durchgeführt bzw. befinden sich in Vorbereitung. Enge Abstimmungen mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) sind bereits vereinbart. Die Ergebnisse der Analysen (u.a. natur- und denkmalschutzrechtliche Untersuchungen) werden zeigen, inwieweit die betrachteten Standorte realisiert werden können.
Für den Fall, dass die Regionale Planungsgemeinschaft der städtischen Forderung zur Aufnahme der Flächen in die Vorranggebiete Windenergienutzung nicht nachkommt, wird die Landeshauptstadt Potsdam entsprechende Bebauungsplan-Verfahren zur Realisierung der Vorhaben einleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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5 MB
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