Antrag - 23/SVV/1125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stellungnahmen der Verwaltung zu Gesetzgebungsverfahren des Landes bzw. dem Städte- und Gemeindebund den jeweils thematisch zuständigen Ausschüssen vorab zur Kenntnis zu geben. Ebenso sollen Bürgerbefragungen vorab im Hauptausschuss vorgestellt werden.

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Erläuterung

Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene sind politisch bedingte Weichenstellungen, die auf das Leben der Menschen in den Gemeinden direkten Einfluss ausüben. Bürgerbefragungen begleiten den öffentlichen und den politischen Diskurs in der Gesellschaft gleichermaßen. Aus diesem Grunde ist es angemessen, die Gemeindevertretungen jeweils zu informieren.

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Anlagen

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