Antrag - 23/SVV/1154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abweichend vom Punkt 12. des Beschlusses „Fraktionsfinanzierung“ vom 06.11.2019, DS 19/SVV/1017, ist der Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel für das Jahr 2023 bis zum 30.06.2024 dem Oberbürgermeister vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Die Verlängerung der Abrechnungsfrist wurde in der Sitzung des Ältestenrates am 02.10.2023 zur Vermeidung einer zweifachen Abrechnung im Wahljahr vorgeschlagen und fand Zustimmung.

 

 

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Anlagen

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