Antrag - 23/SVV/1206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Weiterleistungsanträgen von Wohngeld eine kontinuierliche Fortzahlung auf Basis des ursprünglichen Bewilligungsbescheides erfolgt, um die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Haushalte nicht zu gefährden. Bei Erstanträgen ist die gesetzlich mögliche Abschlagszahlung zu leisten.

Die Weiterzahlung bzw. Abschlagszahlung soll unter dem Vorbehalt der nachgelagerten Prüfung und sich daraus ergebender möglicher Rückforderungen erfolgen.

 

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Erläuterung

Wohngeldanträge werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt und können bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden. Danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der bis spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist.

Trotz aller Bemühungen der Verwaltung liegt die Bearbeitungszeit für Erst- und Weiterleistungsanträge derzeit bei mind. 6 Monaten bis zu einem Jahr. Diese Bearbeitungsdauer ist für Antragstellende unzumutbar, gefährdet die finanzielle Sicherheit der betroffenen Haushalte und Familien und führt ggf. sogar zu drohendem Wohnungsverlust. Trotz bestehender Ansprüche werden die Betroffenen in die Verschuldung gezwungen. Als Leistungsträger ist die Stadt verpflichtet, solche Situationen durch geeignete Maßnahmen wie eine vorläufige Fortzahlung abzuwenden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Uns sind nach Ablauf der Antragsfrist neue Fälle bekannt und auch presseöffentlich geworden. Insbesondere angesichts des beginnenden Winterhalbjahres ist eine unmittelbare Abhilfe und Anpassung der Verwaltungspraxis unverzüglich erforderlich, um drohende Wohnungslosigkeit, Energie- und Heizungssperren mit den damit verbundenen Mehrkosten für die Betroffenen aber auch den erheblichen negativen Folgen für die kommunalen Versorgungsunternehmen zu verhindern.

 

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