Antrag - 23/SVV/1096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jährlich einen Bericht über die an die Stadtverwaltung gerichteten Petitionen (Vorschläge, Hinweise und Beschwerden) vorzulegen.

Daraus soll hervorgehen, wie sich diese Petitionen auf die einzelnen Geschäftsbereiche und den Oberbürgermeister selbst verteilen, welche Themenschwerpunkte angesprochen werden und innerhalb welcher Zeit diese Petitionen beschieden worden sind.

Der erste Bericht für das Jahr 2023 ist im März 2024 vorzulegen.

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung auf den Umgang mit den an die Verwaltung gerichteten Petitionen (Vorschläge, Hinweise und Beschwerden) zu achten. Ein solcher Gesamtüberblick würde zudem eine bürgernahe Arbeit der Stadtverordneten unterstützen.

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Anlagen

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