Beschlussvorlage - 23/SVV/1103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-gesetzes (BbgAbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken. Nach dem KAG müssen Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Mengen- und Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Im Ergebnis der Abfallgebühren-kalkulation wurden für das Jahr 2024 neue Abfallgebührensätze ermittelt und somit eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt. Inhaltliche Änderungen am Satzungstext wurden nicht vorgenommen.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem für die getrennte Erfassung einzelner Wertstoffe und Abfälle in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind Entsorgungsunternehmen, sogenannte Dritte, beauftragt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2024 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Vorjahren. Insgesamt gab es im Jahr 2022 rückläufige Abfallmengen sowohl bei den Siedlungsabfällen (Restabfall, Sperrmüll) als auch bei den Wertstoffen (Bioabfall, PPK, Schrott, Elektrogeräte) und das trotz steigender Behälterzahlen (Rest-/Bioabfall, PPK) und Bevölkerungs-zuwachs in der Stadt. Hier scheint es einen Zusammenhang mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten insgesamt und einem damit verbundenen geänderten Einkaufsverhalten zu geben. Im Ergebnis wird für das Jahr 2024 mit insgesamt geringeren Abfallmengen als noch in den Vorjahren gerechnet.

 

Gestiegen sind jedoch die Kosten der Drittbeauftragten sowohl für die Sammlung als auch die Verwertung der Abfälle. Für die Verwertung der Restabfälle und des Sperrmülls sowie der Bioabfälle ab dem Jahr 2024 laufen derzeit europaweite Vergabeverfahren, so dass die Drittbeauftragten noch nicht benannt werden können. Da die Ergebnisse noch nicht abschließend vorliegen, muss für die Kalkulation auf sorgfältig geschätzte Ansätze zurückgegriffen werden.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung, Betrieb Wertstoffhöfe  - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Verwertung von Holz, PPK und Schrott  - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Verwertung von Restabfall und Sperrmüll   - n.b. (bis 31.12.2023 EEW GmbH, Helmstedt) 

- für die Verwertung von Bioabfall     - n.b.  (bis 31.12.2023 Pro Arkades GmbH, Jühnsdorf)

- für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien  - FWS GmbH; Bremen

 

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2024 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten (Behältervolumen, Einwohner etc.)  für das Jahr 2024.

 

Neben den veranschlagten Kosten sind ebenfalls Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren, hier dem Jahr 2022, kalkulatorisch zu berücksichtigen. Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2022 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 2.012.316,66 € ermittelt. Die Gründe für diese vorläufige Überdeckung 2022 in vorgenannter Höhe sind vielfältig.

 

In erster Linie sei hier auf die stark vom Weltmarkt abhängigen Erlöse für Wertstoffe, insbesondere PPK und Schrott, aber auch Alttextilien und Bleibatterien hingewiesen. So wurden seitens der STEP ca. 684 T€ höhere Verwertungserlöse erzielt, davon allein 595 T€ für PPK. Kalkuliert wurde für das Jahr 2022 mit einem Verwertungserlös i.H. von 90 €/Mg, tatsächlich erzielt wurden durchschnittlich 180 €/Mg. Beim Schrott (incl. Bleibatterien) zeigte sich ein ähnliches Bild (+84 T€) und für Altholz aus Sperrmüll konnte ebenfalls ein geringfügiger Erlös erzielt werden (+4 T€). Hinzu kamen 118 T€ Mehrerlös für die Verwertung von Alttextilien.

 

Ein weiterer Grund für die Überdeckung 2022 sind geringere Aufwendungen gegenüber den beauftragten Dritten. So sind auf Grund von Mindermengen insgesamt 222,5 T€ weniger Kosten für die Verwertung von Abfällen angefallen als veranschlagt, davon für Restabfall und Sperrmüll 174 T€ sowie für Bioabfall 48 T€. Bei der STEP sind für die Abfallsammlung insgesamt ca. 802,5 T€ weniger Kosten entstanden, als kalkuliert. Dies ergibt sich zum einen aus Mindermengen/-entleerungen als auch aus nicht getätigten Investitionen (-457 T€), für die ein Preisvorbehalt besteht. Auch in der Verwaltung sind 185 T€ weniger Kosten entstanden.

 

Die o.g. Überdeckung i.H. von insgesamt 2.012.316,66 € wurde in der vorliegenden Gebühren-kalkulation 2024 in den einzelnen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Prognose zu den Kosten der Abfallentsorgungsleistungen 2024 steigen diese trotz rückläufiger Abfallmengen an. Für die Abfallsammlung entstehen höhere Kosten bei der STEP, die insbesondere auf die Tarifanpassung nach TVöD sowie auf steigende Maut- und Verbrauchskosten (Diesel) zurückzuführen sind. 

 

Die Verwertung der Siedlungsabfälle (Restabfall, Sperrmüll) sowie der Bioabfälle ab dem 1.1.2024 befinden sich derzeit in EU-Vergabeverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Auf Grund des derzeitigen Entsorgungsmarktes wird in der vorliegenden Kalkulation für die Verwertung von Restabfall und Sperrmüll zunächst mit niedrigeren Entsorgungspreisen als bisher kalkuliert. Allerdings muss für die thermische Verwertung der Siedlungsfälle die ab 2024 gesetzlich vorgeschriebene CO2-Abgabe i.H. von 40 €/Mg zusätzlich berücksichtigt werden. Auf Basis der prognostizierten Abfallmengen für Restabfall und Sperrmüll wurden die daraus resultierenden Brennstoffemissionen ermittelt, für die durch die Anlagenbetreiber CO2-Zertifikate zu erwerben sind. Im Ergebnis beläuft sich die CO2-Abgabe auf 770 T€, die in die Kalkulation 2024 einzurechnen sind.

 

Auch für die Verwertung der Bioabfälle wird ab 2024 mit höheren Entsorgungskosten kalkuliert, da im Vergabeverfahren ausdrücklich die Hochwertigkeit der Bioabfallbehandlung gefordert wird. Eine nochmalige Ausschreibung dieser Leistung wurde erforderlich, da der derzeitige Entsorgungsvertrag am 31.12.2023 endet und die interkommunale Zusammenarbeit zur hochwertigen Bioabfallverwertung sich noch in der Vorbereitungsphase befindet.

 

Insgesamt werden Mehrkosten für Drittbeauftragte i.H. von 720 T€ für das Jahr 2024 prognostiziert.

 

Für die Verwaltungskosten wird ebenfalls mit einer Steigerung im Jahr 2024 gerechnet (+102 T€), die auf Personalkostensteigerungen und auf höhere Umlagen zurückzuführen sind.

 

Auf der Ertragsseite werden für das Jahr 2024 insgesamt 372 T€ geringere Verwertungserlöse für Wertstoffe (Schrott, PPK) erwartet. So werden aktuell im Jahr 2023 für die Verwertung von PPK nur noch durchschnittlich 70 €/Mg erzielt.

 

Der insgesamt über die Abfallgebühren 2024 zu deckende Aufwand, nach Berücksichtigung der Erlöse und der Gebührenüberdeckung 2022, ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,3 Mio € (+6,6%) angestiegen.

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2024 steigen die Abfallgebühren gegenüber dem Vorjahr.

 

Die Grundgebühren erhöhen sich wie folgt:

- für Haushalte  um 2,62 € je Person und Kalenderjahr (+11,5%)

- im Gewerbe  um 1,22 € je Beschäftigten und Kalenderjahr (+8,7%).

 

Die Leistungsgebühren erhöhen sich wie folgt:

- für Restabfall zwischen  +2,9 und +4,1 % jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße; 

- für Bioabfall zwischen  +5,1 und +10,9% jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße.

 

Die Servicegebühren verändern sich wie folgt:     

- Vollservicegebühr   +  1,6 % 

- Behälterwechselgebühr  +23,1 % 

- Behälteraufstellgebühr Veranstaltungen + 4,1%

 

Die unterschiedlichen Gebührenerhöhungen in den einzelnen Gebührentatbeständen ergeben sich aus der Berücksichtigung der Kostenerhöhungen für die einzelnen Abfallentsorgungsleistungen, den gesunkenen Verwertungserlösen als auch der Über-/Unterdeckung aus dem Jahr 2022. So schlagen sich die sinkenden Verwertungserlöse für PPK neben den insgesamt gestiegenen Sammelkosten für bspw. Sperrmüll und PPK ausschließlich in der Grundgebühr nieder.

 

Die erhöhten Sammel- und Entsorgungskosten für Rest- und Bioabfall finden ihren Niederschlag in den Leistungsgebühren. Der spezifische Einzelpreis für Bioabfall wird von 0,01869 €/l auf 0,02034 €/l und für Restabfall von 0,02942 €/l auf 0,02985 €/l steigen. Zusätzlich wirken sich die Über-/Unterdeckungen aus dem Jahr 2022 in den einzelnen Behältergrößen unterschiedlich auf die einzelnen Gebührensätze aus.

 

Eine Gegenüberstellung aller Gebührensätze für die Jahre 2022 – 2024 sowie zwei Rechenbeispiele für die Gebührenveränderungen anhand eines Einfamilienhauses und einer Wohnanlage sind nachfolgend dargestellt. Ebenso findet sich ein Gebührenvergleich für zwei Beispiele mit anderen Großstädten im Anhang der Vorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung Abfallgebührensätze 2022 bis 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung Abfallgebührensätze 2022 bis 2024

Fortsetzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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