Beschlussvorlage - 23/SVV/1248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Matthias Neumann wird gemäß § 50 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsmann für die Schiedsstelle Potsdam II für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig fünf reguläre und eine stellvertretende Schiedsstelle. Die Schiedsstellen sind gemäß §§ 48 Abs. 1, 50 Abs. 2 S. 1 Brandenburgischem Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden. Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode oder nach Ausscheiden von Schiedspersonen erfolgen muss.

 

Herr Matthias Neumann ist bereits seit zwei Amtsperioden Schiedsmann der Schiedsstelle Potsdam II und wurde letztmalig mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2018 in sein Ehrenamt gewählt. Der Schiedsstellenbereich Potsdam II umfasst von der westlichen Vorstadt die Stadtteile: Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Wildpark, von der nördlichen Vorstadt die Stadtteile: Jägervorstadt und Berliner Vorstadt sowie von Babelsberg den Stadtteil: Klein Glienicke.

 

Die aktuelle Wahlperiode von fünf Jahren läuft am 04.12.2023 ab. Es besteht daher die Pflicht, die Schiedsstelle wieder zu besetzen. Die Wiederwahl einer Schiedsperson ist zulässig.

 

Herr Matthias Neumann hat sich bereit erklärt, das Ehrenamt fortzuführen. Seine Fähigkeiten in der mediativen Konfliktlösung möchte er gern auch weiterhin im Rahmen von Schiedsverhandlungen zur Verfügung stellen. Durch seine langjährige Erfahrung im Ehrenamt ist er für die Streitparteien souveräner Ansprechpartner, Berater und Vermittler. Er hat das Ehrenamt in den letzten zehn Jahren sehr verantwortungsvoll geführt und so zu vielen Frieden stiftenden Schlichtungen beigetragen. Herr Neumann zeigt stets große Einsatzbereitschaft. Insbesondere während der Corona-Pandemie übernahm er zahlreiche Vertretungsfälle für seine Amtskollegen und -kolleginnen, die aufgrund der verhängten Beschränkungen ihr Ehrenamt vorübergehend nicht ausüben konnten. Sein diesbezügliches Engagement wurde 2022 beim Ehrenamtsempfang des Ministerpräsidenten gewürdigt.

 

Aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und Erfahrung ist er für das Amt der Schiedsperson besonders geeignet.

 

Der Lebenslauf von Herrn Matthias Neumann sowie seine Bereitschaftserklärung zur Amtsfortführung können von den Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden.

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Anlagen

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