Antrag - 23/SVV/1280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt beginnend zum 01.04.2024 eine dauerhafte und durchgängige Bearbeitungsdauer bei Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld oder Bildung und Teilhabe) von max. 2 Monaten sicherzustellen (von der Einreichung kompletter Unterlagen bis zum finalen Bescheid). Dabei sollen alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden (z.B. Zeitarbeitskräfte, Umwidmungen innerhalb der Verwaltung, auch temporär das Ersuchen von Amtshilfe, Aufruf zu freiwilliger Mehrarbeit). Ebenso ist eine Priorisierung der Fälle nach sozialer Notwendigkeit vorzunehmen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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