Antrag - 23/SVV/1274

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, vor Veränderungen in der Verwaltungsstruktur durch die Neubildung oder die Veränderung der Struktur oder Zuordnung von Verwaltungseinheiten den Hauptausschuss bzw. die zuständigen Fachausschüsse zu informieren.

Reduzieren

Erläuterung

Gemäß § 61 Abs.1 regelt der Hauptverwaltungsbeamte die Aufbau-und Ablauforganisation der Gemeindeverwaltung und die Geschäftsverteilung.

Ohne die jetzt in § 61 vorgesehene Zuständigkeit in Frage zu stellen, sollte durch eine vorherige Information in den jeweiligen Ausschüssen eine Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung in die Vorbereitung von Veränderungen der Struktur der Stadtverwaltung gesichert werden

Reduzieren

Anlagen

Loading...