Antrag - 23/SVV/1296

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam zu aktualisieren und den aktuellen Bedürfnissen, Möglichkeiten und Grenzen anzupassen. Dazu ist ein Konzept für die Durchführung zu entwickeln, das eine größtmögliche Transparenz sicherstellt.

Dabei sind die Stadtgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Wirtschaftsvertreter mit ihren unterschiedlichen Betroffenheiten in einem Beteiligungsverfahren einzubeziehen. Besonders zu berücksichtigen sind die Belange des Denkmalschutzes, wirtschaftliche Interessen der LHP, die bestehenden und sich in Vorbereitung befindenden Entwicklungkonzepte der Stadt, des Verkehrs und der Wohngebiete.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und ländlicher Raum ist bis April 2024 das Ergebnis der Prüfung vorzustellen.

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Erläuterung

Die aktuelle Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahre 2006. Sie wurde zwar immer mal wieder angepasst, doch moderne Entwicklungen, das Wachstum der Stadt sowie die Veränderungen der Möglichkeiten machen eine Aktualisierung und Zusammenführung der einzelnen Teilbereiche erforderlich.

Das Potsdamer Stadtgebiet mit seiner besonderen historischen, kulturgeschichtlichen und städtebaulichen Geschichte ist besonders schützenswert und an allem, was zur Gestaltung beiträgt sind hohe Ansprüche zu stellen. Die Gestaltungs- und Werbesatzung soll dazu dienen, das charakteristische Stadtbild der Stadt mit ihrer historischen Baustruktur zu wahren, das Stadtbild im Kernbereich zu verbessern sowie in Gestaltungsfragen zugunsten der Chancengleichheit der Handelseinrichtungen untereinander für alle nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen. An bauliche Anlagen, Werbeanlagen, den öffentlichen Straßenraum sowie private Flächen, die unter Duldung der/des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, werden daher besondere Anforderungen gestellt. Die Belange der Ortsteile sowie deren Entwicklung sind einzubeziehen. Der Antrag greift die jüngsten Anregung des Oberbürgermeisters auf.

 

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Anlagen

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