Antrag - 23/SVV/1313

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Entsprechend § 41 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH neu gebildet.

 

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Erläuterung

Das Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung hat sich in einer Weise geändert, dass hiervon die Sitzverteilung nach § 41 Absatz 2 BbgKVerf berührt ist. Entsprechend § 41 Absatz 6 BbgKVerf ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) erforderlich.
 

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