Antrag - 24/SVV/0040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Ortsbeiräten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an der Ausarbeitung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gräben in ihren Ortsteilen im neuen Gewässerunterhaltungsplan für Gewässer 2. Ordnung zu beteiligen. Diese Gewässer werden durch den Wasser- und Bodenverband Nauen betreut.

Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde der LHP und dem Wasser- und Bodenverband Nauen.

Im Aussschuss für Klima, Umwelt und Mobilität soll regelmäßig (jährlich) über Änderungen am Gewässerunterhaltungsplan für Gewässer 2. Ordnung sowie über durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen zu berichtet werden, sowie Auskunft über den Pflegezustand und den Turnus der Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu geben.

 

 

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Erläuterung

Die Gewässer werden durch den Wasser- und Bodenverband Nauen betreut.

Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde der LHP und dem Wasser- und Bodenverband Nauen.

Die Gewässeraufsicht ist eine Pflichtaufgabe der unteren Wasserbehörde der Stadt Potsdam, einschließlich der Anordnung und Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber Gewässerunterhaltungsverbänden gemäß § 103 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes.

Da die meisten betroffenen Gräben in den Ortsteilen liegen, sind sie für die Entwässerung, Vernässung und den natürlichen Wasserhaushalt von großer Bedeutung. Die Ortsbeiräte, die bereits nach § 46 der Brandenburgischen Kommunalverfassung eine mögliche Beteiligung haben, sollen ihre Ortskenntnisse einbringen.

Um sicherzustellen, dass Umlagebeiträge gemäß § 80 des Brandenburgischen Wassergesetzes im Verhältnis der Flächen von Potsdam, die am Verbandsgebiet beteiligt sind, ordnungsgemäß erbracht werden, ist eine Überprüfung und transparente Darlegung der erbrachten Leistungen dringend erforderlich.

 

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Anlagen

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