Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen,

 

  1. Ob die tatsächliche Funktion der verlängerten Straße Falknerstraße mit der Einstufung laut § 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) übereinstimmt.

 

  1. Welche Rahmenbedingungen und konkreten Umstände erfüllt sein müssen, damit die Abstufung der Straße in eine Privatstraße möglich ist.

 

Der Ortsbeirat Golm ist bis April 2024 über die Ergebnisse zu informieren.

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Erläuterung

Im Laufe der Jahre kommt es immer wieder vor, dass Straßen ihre tatsächliche Funktion verändern oder sie verlieren. Es gilt nun, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und den Abstufungsprozess nach Möglichkeit umzusetzen.

 

Denn gemäß § 7 Abs. 2 BbgStrG ist eine Straße in die entsprechende Straßengruppe umzustufen, wenn sich die Verkehrsbedeutung auf Dauer ändert. Eine Straße ist auch dann umzustufen, wenn ihre Einstufung nicht ihrer Verkehrsbedeutung entspricht.

 

Da dies die Voraussetzung für die Deutsche Bahn wäre, die nächtlichen Warnsignale in Form des Hupens nicht mehr durchführen zu müssen, wäre dieser Schritt eine Diskussionsgrundlage für die Beendigung der nächtlichen Lärmbelastung.

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