Beschlussvorlage - 24/SVV/0315
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“, Aufstellungsbeschluss sowie
Flächennutzungsplan-Änderung „Sandfeldweg Uetz“ (31/24) und Erarbeitung Rahmenplanung Uetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.04.2024
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15.05.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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23.04.2024
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Erledigt
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Ortsbeirat Uetz-Paaren
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Vorberatung
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22.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz zu erarbeiten.
- Für Uetz wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
- Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.
Erläuterung
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ überplant die östliche Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 1 „Freizeit- und Sporthotel Potsdam-Land“, dessen Planungsziele nicht mehr weiterverfolgt werden. Mit dem ebenfalls in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 181 „Erneuerbare Energien Uetz“ wird der westliche Teil des Bebauungsplanes Nr. 1 „Freizeit- und Sporthotel Potsdam-Land“ überplant. Für den östlichen Teil des Plangebiets sind daher neue Planungsziele zu formulieren.
Aus diesem Anlass besteht das Erfordernis, für eine Fläche im Bereich des Ortsteils Uetz ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ einzuleiten und den Flächennutzungsplan im zugehörigen Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern.
Die Erarbeitung der Rahmenplanung Uetz ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 24.01.2024 (DS 23/SVV/1049) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 3).
Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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124,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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514,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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74,7 kB
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