Antrag - 21/SVV/0172
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubildung des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2021
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22.09.2021
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10.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.03.2021
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15.09.2021
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28.02.2024
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13.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH wird aufgelöst. Bei der Neubildung ist sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat um vier weitere Beschäftigtenvertreter*innen auf 16 Mitglieder erweitert wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses unverzüglich umzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im April über den erreichten Sachstand zu unterrichten.
Erläuterung
Begründung:
Der Abschlussbericht zum SARS-CoV-2-Ausbruch am Klinikum Ernst-von-Bergmann im Frühjahr 2020 (vorgelegt von der unabhängigen Expertenkommission für das Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam gGmbH) - Ds 21/SVV/0111 - hat noch einmal offengelegt, dass die gravierenden Fehlentwicklungen im städtischen Klinikum auch dadurch begünstigt wurden, dass der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nicht in ausreichender Weise nachgekommen ist.
Daraus leitet die Kommission die Empfehlung ab "Paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat erwägen":
"Eine paritätische Besetzung des AR würde die dort vertretenen Kompetenzen erweitern. Die größere Zahl von gewählten Mitarbeitendenvertreter*innen könnten ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus Ärztlichem Dienst, Pflegedienst, Funktionsdiensten, des IT-Bereiches etc. in Beratungen und Entscheidungen einbringen. Das wäre nicht zuletzt Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Kompetenz der Arbeitnehmer*innen." (S. 64 des Berichtes)
Dieser Empfehlung sollte schnell gefolgt werden. Da hierzu eine Nachwahl der Beschäftigtenvertreter*innen und eine Änderung des Gesellschaftervertrages erforderlich sind, soll der Oberbürgermeister schnell mit einer Vorbereitung dieser Maßnahmen beauftragt werden. Ideal wäre es, den erforderlichen Veränderungsprozess in der Klinikgruppe gemeinsam mit den neuen Aufsichtsratsmitgliedern zu gestalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,5 kB
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