Beschlussvorlage - 24/SVV/0355
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Ortsbeiräten einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen anteilig auch dem ländlichen Raum zugutekommt, insbesondere den Ortsteilen, auf deren Gemarkung neue Anlagen geplant werden.
Dabei ist zwischen allgemeinen Einnahmen und Sonderabgaben zu unterscheiden.
Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2026 ist dafür ein Konzept vorzulegen.
Erläuterung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Zahlungen von Betreibern von Freiflächensolaranlagen haben sich in Brandenburg Anfang Februar 2024 durch das neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) verändert. Das Gesetz enthält Regelungen zur Verwendung der als Sonderabgabe vorgesehenen Zahlungen an die Gemeinde, auch zum Thema Ortsteilbudget.
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg soll laut Gesetzestext (§ 7 Abs. 2 BbgPVAbgG) noch eine Rechtsverordnung, die die näheren Vorschriften regeln wird, erlassen werden. Diese muss dann entsprechend Berücksichtigung im Austausch mit den Ortsbeiräten finden.
Die neuen Regelungen sollen mit den Ortsbeiräten diskutiert werden und daraus ein Vorschlag für die Verwendung der Gelder entwickelt werden. Auch für Windkraftanlagen sind aktuell Veränderungen der Regelungen zur Mittelverwendung geplant, auch diese sollten in die Diskussion einbezogen werden.
Die ersten Einnahmen auf dieser Grundlage werden aktuell im Jahr nach der geplanten Errichtung des Solarparks in Satzkorn erwartet, nach aktueller Zeitplanung wäre das im Jahr 2027.
Das Konzept muss daher nicht schon zum Haushalt 2025 vorliegen (wie im Beschluss DS 23/SVV/0398 festgelegt).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,2 kB
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