Beschlussvorlage - 24/SVV/0468

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden folgende überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt:

 

Personalaufwand gesamt i.H.v. 3.848.855,13 Euro und Personalauszahlungen gesamt

i.H.v. 3.185.759,76 Euro

 

Der Mehrbedarf resultiert i.W. aus:

 

DK 3001 GB 3-  Personalaufwendungen i.H.v. 3.424.714,27 Euro /DK 3501 GB 3 - Personalauszahlungen i.H.v. 3.416.662,90 Euro

DK 9001 OBM - Personalaufwendungen i.H.v. 1.141.153,75 Euro / DK 9501 OBM - Personalauszahlungen i.H.v. 1.141.153,75 Euro €

 

Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt in Höhe von 522.255,40 € aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) des Haushaltsjahres 2022 des Fachbereiches 53 (Personal und Organisation) und in Höhe von 3.326.599,73 € aus Mehrerträgen und Minderaufwendungen in allen Geschäftsbereichen und den Bereichen des Oberbürgermeisters.

Reduzieren

Erläuterung

2023 wurden Aufwendungen in Höhe von rund 153,1 Mio. Euro in den Deckungskreisen für Personalaufwendungen für die Landeshauptstadt Potsdam geplant. Nach Abrechnung aller Buchungen für 2023 entstanden im Ergebnis Personalaufwendungen in Höhe von rund 156,9 Mio. Euro. Die geplanten Personalaufwendungen wurden in 2023 um insgesamt ca. 3,8 Mio. Euro überschritten.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023/24 wurde über die Änderungsliste der Verwaltung der Personalaufwand in 2023 um rund 1,5 Mio. Euro reduziert – verbunden mit einer Stellensperrung. Gegenläufige Effekte/Entwicklungen haben im Ergebnis zur Überschreitung der Planansätze geführt.

 

Nach § 20 Abs. 3 KomHKV richtet sich die Höhe der veranschlagten Personalaufwendungen nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Für die Planung wurde mit einer durchschnittlichen Stellenbesetzungsquote von 80% gerechnet. In 2023 war insgesamt eine positive Entwicklung der Stellenbesetzungsquote zu verzeichnen. Zum Ende des Jahres 2023 lag die Stellenbesetzungsquote bei 84,1 %. Der Jahresdurchschnitt lag mit 80,8 % leicht über der Annahme für die Planung. Zur positiven Entwicklung trug u.a. die Ausnutzung freier Stellenanteile durch Teilzeiten etc. bei. Die flexiblere und effizientere Ausnutzung des Stellenrahmens führte zu einer höheren Stellenbesetzungsquote.

 

Daneben gab es in 2023 diverse Sondersachverhalte. So wurden zur Sicherung der Leistungserfüllung in den Fachbereichen 32 (Ordnung und Sicherheit) und 39 (Wohnen, Arbeit und Integration) Dokumentationsassistenzen außerhalb des Stellenplans eingestellt bzw. verlängert, für die vorher keine Aufwendungen geplant worden sind. Durch erforderliche Aktualisierungen von Stellenbeschreibungen und daraus resultierenden Neubewertungen nach Tarifrecht führten tlw. zu höheren Entgeltgruppen. Darüber hinaus war der Kreis der Anspruchsberechtigten der Einmalzahlung gemäß Regelungen des Tarifabschlusses größer, als zunächst in der Kalkulation angenommen wurde.

 

Insgesamt wurde der Planansatz für Personalaufwendungen in den Budgets der Allgemeinen Finanzierungsmittel sowie der Geschäftsbereiche 3 (Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) und 5 (Zentrale Verwaltung) und der Bereiche des OBM überschritten. Zur Deckung wurden zunächst die Deckungskreise der Personalaufwendungen der Geschäftsbereiche untereinander ausgeglichen (gemäß § 7 der Haushaltssatzung 2023/2024). So konnte das Defizit bei Personalaufwendungen im Budget des Geschäftsbereiches 5 sowie der Allgemeinen Finanzierungsmittel bereits durch noch verfügbare Mittel im Personalaufwand der Geschäftsbereiche 1 (Finanzen, Investitionen und Controlling), 2 (Bildung, Kultur, Jugend und Sport) und 4 (Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt) gedeckt werden.

 

Die erforderliche Deckung der darüber hinaus erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist gewährleistet und erfolgt über alle Geschäftsbereiche verteilt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...