Antrag - 24/SVV/0251

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Akt der Selbstbefassung wird für die Gremienarbeit der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam festgeschrieben, dass Zugänglichkeit zu Sitzungen

 

  • der Stadtverordnetenversammlung,
  • der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung,
  • der Unterausschüsse der Stadtverordnetenversammlung,
  • der Beiräte der Stadtverordnetenversammlung,
  • sowie aller weiterer Gremien, die im Auftrag, oder Zusammenhang mit der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung stehen,

 

für mobilitätsbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen bedinglich herzustellen und dauerhaft zu garantieren ist.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Verwaltung anzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass Sitzungen im Zusammenhang mit der Arbeit der Verwaltung, an denen verwaltungsfremde Personen teilnehmen, grundsätzlich so zu planen, durchzuführen und zu gestalten sind, dass die Zugänglichkeit für mobilitätsbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen hergestellt und garantiert wird.

 

Ausnahmen sind wegen dem zu erwartenden Ausschluss von Bevölkerungsgruppen nicht vorgesehen. Das Prinzip der uneingeschränkten gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Teilhabe gilt.

 

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Erläuterung

Die Landeshauptstadt Potsdam behindert in ihrer täglichen Arbeit Menschen mit Behinderung und trägt bedauerlicherweise zur Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen, die infolge einer Behinderung, Krankheit oder durch Alter Einschränkungen bei der Mobilität besitzen, bei.

 

Trotz der Beschäftigung einer Behindertenbeauftragten und der Beauftragung eines sogenannten Behindertenbeirates in der Landeshauptstadt Potsdam kommt es weiterhin zur Ausgrenzung von Menschen, die Gremien der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung nicht erreichen können und so vom Prinzip und dem Recht auf gesamtgesellschaftliche Teilhabe (nach z.B. § 2.2 Grundgesetz) ausgeschlossen und diskriminiert werden.

 

Hierunter zählt zum Beispiel der neue Standort der Landeshauptstadt in der Edisonallee, mit den erst neu hergestellten Sitzungs- und Fraktionsräumen.

 

Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar und muss sofort abgestellt werden!

 

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Anlagen

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