Beschlussvorlage - 24/SVV/0505

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die am 04.10.2023 beschlossene Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) zur DS-Nr. 23/SVV/0509 wird bezüglich des Verweises auf die Karte (Stand: 31.01.2024) in § 5 Abs. 3 neu gefasst und in Bezug auf § 8 Abs. 1 Nr. j geändert.

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Erläuterung

In Verbindung mit dem Antrag 23/SVV/1295 (Hundeauslaufgebiete im Stadtgebiet) und im Ergebnis der ersten Erfahrungen aus der Anwendung der Online-Karte der unter „Leinenpflicht“ stehenden Gebiete hat sich ergeben, dass die ausschließliche Verweisungstechnik auf einen Online-Link noch Potential für einen barrierefreieren Zugang aufweist und einer präziseren Beschreibung bedarf.

 

Aus diesem Grund wird die Anlage 1 der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) vom 04.10.2003 mit einem PDF-Dokument und dem Hinweis zum Link: „www.Potsdam.de/Leinenzwanggebiete“ ersetzt.

 

Der § 5 Abs. 3 (Mitführen von Tieren und Leinenpflicht) wird dahingehend wie folgt angepasst:

„Die Leinenpflicht gilt gemäß der in der Anlage 1 aufgeführten Karte für Bereiche, in denen aufgrund des Flächennutzungsplans eine verstärkte Nutzung durch Bürger/-innen, Anwohner/-innen oder durch den Tourismus zu erwarten ist.“

 

Die in der Anlage 1 mit Stand vom 31.01.2024 angeführte Karte ist Bestandteil der Stadtordnung

 

Eine redaktionelle Anpassung erfolgt bei § 8 Abs. 1 Nr. j der Stadtordnung durch die Ersetzung des Wortes „und“ durch das Wort „oder“, damit Rechtssicherheit in Bezug auf die Möglichkeit besteht, Verstöße gegen einzelne Merkmale separat zu ahnden. Die Neufassung lautet: „entgegen § 5 Abs. 1 und 2 einen Hund ausführt, ohne eine Leine oder einen Behälter zur Beseitigung des Hundekots bei sich zu tragen oder der Beseitigungspflicht der Hundekotverunreinigung nicht nachkommt,“

 

Nach Beschlussfassung wird die am 04.10.2023 beschlossene Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) zur DS-Nr. 23/SVV/0509 und der hiesige Beschluss zusammen ausgefertigt und verkündet.

 

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Anlagen

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