Antrag - 24/SVV/0551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird als Gesellschaftervertreter der LHP für die Stadtwerke Potsdam (SWP) beauftragt, die Geschäftsführung der SWP anzuweisen, dass deren Tochter die EWP für ihre Klärwerke die notwendigen Maßnahmen zeitnah aufzeigt, wie das dort anfallende Klarwasser den erforderlichen Qualitätsstufen der Wasserwiederverwendungsrichtlinie entsprechen kann.

 

Die dafür erforderlichen Maßnahmen, deren Investitionskosten, ggf. Fördermittel, Betriebskosten und Auswirkungen auf den Arbeitspreis für die Abwasserentsorgung sind aufzuzeigen.

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Erläuterung

Dieser Antrag wurde von der Mehrheit a, 06.3.2024 zwar als erledigt erklärt. Die Stellungenhamen der Fachausschüsse als auch die Beantwortung der kleinen Anfrage DS  24/SVV/0224-01 zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Daher ist das Thema nach wie vor dringlich zu lösen.

Die Wasserknappheit in Brandenburg und das Fallen der Grundwasserhorizonte wird u. a. durch die hohen Trinkwasserentnahmen der Hauptstadtregion mit verursacht. Die lediglich nach den gesetzlichen Anforderungen in den Potsdamer Klärwerken behandelten Klarwässer werden über die Vorfluter (Havel – Elbe) in die Nordsee geleitet. Dies ist in Vorbereitung auf den Ausfall des Grubenwassers nach Schließung des Kohleabbaus in Brandenburg dann nicht mehr bilanzierbar. Um Trinkwasserknappheiten nach 2035 vorzubeugen, erscheint die Option einer Wasserwiederverwendung nach der Wasserwiederverwendungsrichtlinie mehr als sinnvoll.

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Anlagen

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