Antrag - 24/SVV/0555
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Anzeige bei Fahren ohne Fahrschein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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15.05.2024
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21.05.2024
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Erläuterung
Wer wiederholt beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einem Jahr Gefängnis. So sieht es der 1935 im Strafgesetzbuch aufgenommene Paragraf 265a bis heute vor. Bundesweit werden jährlich ca. 90.000 Menschen angezeigt, nach Schätzungen der taz landen jährlich ca. 2.000 Menschen wegen „Erschleichens von Leistungen“ hinter Gittern*. Davon betroffen sind meist von Armut betroffene Menschen, psychisch Erkrankte oder Suchtkranke. Seit Jahren fordern Verbände daher die Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein. Nach wie vor lässt die Änderung des Strafgesetzbuches jedoch auf sich warten. Einige Kommunen haben allerdings erkannt, dass soziale Probleme, die für das Fahren ohne Fahrschein verantwortlich sind, sich nicht mit Repressionen lösen lassen. Sie verzichten, wie Düsseldorf, darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein zur Anzeige gebracht wird. Dieser Antrag sieht vor, dass die Landeshauptstadt Potsdam dem Beispiel folgt und der Oberbürgermeister die ViP dazu anweist ebenfalls auf eine Anzeige bei Fahren ohne Fahrschein verzichtet.
*Quelle: https://taz.de/Duesseldorf-stoppt-OePNV-Unternehmen/!6000469/, zuletzt aufgerufen am 16.04.2024