Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0565

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Haushalt 2023/24 wurden 290 zusätzliche Stellen beschlossen (DS Nr. 23/SVV/0219). Aufgrund der absehbaren Steigerung der Gesamtaufwendungen der LHP wurden Maßnahmen zur Stabilisierung des Haushaltes ergriffen, u.a. die Sperrung von Stellen.

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2023 wurde bis zum Beschluss des Stabilisierungsprogramms die Sperrung von 100 Stellen bis spätestens 30.4.2024 angekündigt.

 

Am 31.05.2023 wurde im Hauptausschuss unter TOP Ö 10 Sonstiges berichtet, dass 45,65 VZE der Mehrbedarfsstellen in 2023 und 90 VZE der Mehrbedarfsstellen in 2024 bis 30.04.2024 im Stellenplan 2023/24 gesperrt wurden.

 

In Annahme der Entsperrung ab 1.5.2024 wurden die Stellen vorausschauend bereits teilweise für die frühestmögliche Bewirtschaftung vorbereitet.

 

Auch wurden alle gesperrten Stellen des Stellenplans 2023/24 im Rahmen der laufenden Gespräche (April 2024) zur „Stellenplanung 2025“ zwischen Fachbereich Personal und Organisation und den Geschäftsbereichen einer aktuellen Statusprüfung und Risikobewertung unterzogen.

 


 

Die Statusprüfung ergibt folgende zahlenmäßige Zuordnung der insgesamt 135 gesperrten Stellen im Überblick:

 

  • ab 1.5.2024 besetzt (9 VZE)
  • aktuell zur Besetzung ausgeschrieben (27 VZE)
  • Vorbereitung Ausschreibung durch Erarbeitung Stellenbeschreibung/Anforderungsprofil (6 VZE)
  • zur Umwandlung in andere Stelle benötigt (34 VZE)
  • dringender sonstiger Bedarf (29 VZE)
  • kein dringender Bedarf (30 VZE)

 

Davon werden 105 Stellen ab 1.5.2024 entsperrt, da sie für die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der LHP zwingend sind. Diese befinden sich:

  • entweder bereits im Besetzungsverfahren 
  • oder der Bedarf, die Besetzung schnellstmöglich vorzunehmen, ist aus aktueller Sicht belastbar.

 

Sie betreffen folgende Aufgaben:

  • Stellen für den spezifischen Bedarf Kinderschutz, die entsprechend der Beschlusslagen vorrangig und umgehend dem Fachbereich 23 zur Verfügung gestellt wurden
  • Stellen des dringenden Bedarfs, darunter insbesondere im Brand- und Katastrophenschutz und dem GAP.
  • für den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltung dringend notwendigen Stellen, die daher den Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden müssen
  • einzelne Stellen auf Grundlage von SVV-Beschlüssen

 

30 Stellen der insgesamt 135 Stellen können aus aktueller Sicht über den 30.04.2024 hinaus gesperrt bleiben. Davon werden mindestens 20 VZE zum 1.1.2025 benötigt.

 

Sie sollten per OBM-Entscheidung bei jeweils begründetem Bedarf entsperrt werden. 

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Anlagen

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