Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0612

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat legt eine Feststellungs- und Leistungsklage ein. Darin soll durch das Verwaltungsgericht Potsdam die Feststellung beantragt werden, dass der ehemalige Kolonnenweg am Westufer des Groß Glienicker Sees als Fuß- und Radweg gewidmet ist und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam den Weg für die Öffentlichkeit auf voller Potsdamer Seite zugänglich zu machen hat.

 

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Erläuterung

Seit 2009 ist der Kolonnenweg an drei Stellen gesperrt. Zwei Bürgergutachten (s. Anlagen) kamen zum Ergebnis, dass der Kolonnenweg gewidmet ist. Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtes bestätigen dies (s Anlagen).

 

Der Uferpark mit Kolonnenweg als Uferweg wurde von der GV nach DDR Recht beschlossen. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 15.12.2000 wurde der Weg nach bundesdeutschen Rechts ins Teil-Straßenverzeichnis aufgenommen und ist daher gewidmet. In diversen Urteilen hatte das VG Potsdam (z. B. VG 4 L 295/10, 10 L 1237/99, 4 L 173/10, 4 K 914/07, 4 VG 174/10) Beseitigungsverfügungen von Sperren bestätigt.

 

Nach nunmehr mehr als 14 Jahre Warten ist ein Erfolg der Strategie des Oberbürgermeisters und der  politischen Mehrheit in der SVV nicht in Sicht. Das damalige Gegenargument, der Beschluss der GV nach der Wende hätte von der Bundeswehr genehmigt werden müssen, ist nicht plausibel. Derartige Rechtsfragen werden üblicherweise vor Gericht geklärt.

 

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Anlagen

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