Antrag - 24/SVV/0078-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium nach § 4 Absatz 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ abzufragen, ob der Festsetzung eines Sondergebietes für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke im Sinne des § 11 Absatz 1 Baunutzungsverordnung auf dem Grundstück Eichengrund 1 in Groß Glienicke zugestimmt wird.

Reduzieren

Erläuterung

Die Festsetzung eines Sondergebietes im LSG bedarf nach § 4 Absatz 4 LSG-Verordnung der Zustimmung. Dazu bedarf es der Anfrage der Stadtverwaltung beim MLUK.

„(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.“

Diese Anfrage zur Prüfung beim Umweltministerium entspricht auch dem STVV-Beschluss vom 19.08.2020 (DS 19/SVV/0994).

Loading...