Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0843
Grunddaten
- Betreff:
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Verwendung der Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils für Investitionsmaßnahmen; hier: Gehwegausbau in der Thomas-Müntzer-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Golm; Angela Böttge, Ortsvorsteherin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- den Gehwegausbau in der Thomas-Müntzer-Straße im Ortsteil Golm aus dem Sachaufwand des Ortsteils mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 9.980 € zu unterstützen.
- Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit darüber hinaus – wie durch den Kämmerer, Geschäftsbereich 1, zugesagt, insgesamt mehr als 70 % des Ortsteilbudgets für Investitionen eingesetzt werden können.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den Geschäftsbereich 4, hier; Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur. Die Verwendung der Zuwendung ist nach Abschluss der Maßnahme beim Büro der Stadtverordnetenversammlung nachzuweisen.
Erläuterung
- Die Sanierung/Erneuerung der Thomas-Müntzer-Straße wurde im Maßnahmenplan Golm als wichtiger Bestandteil der Wegebeziehungen, u.a. für die Schulwegsicherung und die touristische Entwicklung identifiziert und ist bereits langjährig in der Priorität 1 der Straßenbaumaßnahmen für den Ortsteil Golm eingeordnet.
Im Zuge der regelmäßigen Abstimmung der Straßenbaumaßnahmen mit dem Fachbereich 47 wurde deutlich, dass noch in 2024 ein Baubeginn für den Gehweg möglich wäre, wenn die Maßnahme von dem Ortsbeirat mit einer Anschubfinanzierung aus dem Ortsteilbudget unterstützt wird.
Nach geltenden rechtlichen Bestimmungen dürfen jährlich max. 70 % des Ortsteilbudgets für Investitionen verwendet werden, in 2024 stehen dafür insgesamt 11.480 Euro zur Verfügung. Davon wurden bereits 1.500 Euro für die Maßnahme „Anschaffung von Materialien für Sitzgelegenheiten am Stichkanal“ gebunden, sodass aktuell noch 9.980 Euro für Investitionen verfügbar wären.
- Nach Mitteilung der Verwaltung dürfen aus haushälterischen Gründen anteilig nicht verwendete Mittel aus dem Ortsteilbudget 2023, die nicht verwendet wurden, nicht investiv eingesetzt werden, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde bzw. erst in 2024 eine Bezuschussung beschlossen werden soll.
Anlässlich einer Ortvorster*innen – Runde mit dem Oberbürgermeister stellte der Kämmerer in Aussicht, dass für Projekte, die im Sinne der infrastrukturellen Entwicklung und der Verbesserung des Ortsbildes, auf Antrag auch mehr als 70 % des zur Verfügung stehenden Ortsteilbudget für investive Zwecke eingesetzt werden könnten.