Antrag - 24/SVV/0902

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis der Abstimmungsergebnisse des Stadtplanungsamtes mit dem MLUK im B-Plan 19 auf dem Grundstück Eichengrund 1 in Groß Glienicke als Planungsziel den Therapiehof Groß Glienicke und den Verbleib des Kinderbauernhofes zu sichern.

Hierzu soll die Festsetzung eines Sondergebietes geprüft werden, mit einer möglichst gebäudescharfen Festsetzung des Bestandes.

 

Dem SBL ist bis zum I. Quartal 2025 zu berichten.

 

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Erläuterung

Der Therapiehof Groß Glienicke ist aufgrund eines fehlenden Baurechts akut von der dauerhaften Zerschlagung des therapeutischen Angebotes auf dem Eichengrund 1 in Groß Glienicke bedroht.

Der Therapiehof in Groß Glienicke, betrieben von der ausgebildeten Therapeutin Elisa Fruth, ist ein wichtiges und von den Krankenkassen anerkanntes ergotherapeutisches Angebot für Menschen aller Altersklassen im Potsdamer Norden. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und seiner Bedeutung muss der Therapiehof von Frau Fruth unbedingt erhalten werden.

Dieser Antrag soll den bestehenden Konflikt aufgrund des fehlenden Baurechtes lösen - für den dauerhaften Erhalt des Therapiehofes von Frau Elisa Fruth auf dem etablierten Therapiegelände in Groß Glienicke.

Eine dauerhafte Sicherung des Therapiehofes kann durch die Festsetzung eines Sondergebietes im B-Plan 19 erreicht werden. Ziel dieses Antrags ist die Prüfung, wie genau die Festsetzungen für die Inhalte des Sondergebietes sein sollen, um die Festsetzung des Sondergebietes im B-Plan final vorzubereiten.

Auf dem Gelände Eichengrund 1 in Groß Glienicke wird neben dem Therapiehof auch ein Kinderbauernhof des Vereins Spatzennest eV. betrieben. Dieser wird derzeit baurechtlich nur geduldet. Er soll perspektivisch in direkte Nachbarschaft der Motocross-Anlage ziehen, was viele Nachteile und Nutzungskonflikte, wie Lärmbelastungen, hat. Ein Umzug ist auswendig und teuer und wäre mit der dauerhaften Integration des Kinderbauernhofes in das Sondergebiet nicht mehr notwendig. Mit diesem Antrag soll ebenfalls geprüft werden, wie genau die Festsetzungen für die Inhalte des Sondergebietes sein sollen, damit auch der Kinderbauernhof auf dem Gelände verbleiben kann.

Da die zeitnahe Aufstellung des B-Plan 19 wichtig für die geregelte Entwicklung von Groß Glienicke ist, soll sichergestellt werden, dass die Festsetzung des Sondergebietes keine übermäßige zeitliche Verzögerung der Aufstellung des B-Plans 19 verursacht.

 

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