Beschlussvorlage - 24/SVV/0883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam tritt dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ bei, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von diesem gemeinsam mit der EAF Berlin (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V) durchgeführt wird.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber dem Bündnis.

 

Als eine von drei Kommunen bundesweit wird die Landeshauptstadt im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ Kooperationskommune und einen thematischen Aktionstag durchführen.

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Erläuterung

Sexismus ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Er würdigt Menschen aufgrund ihres Geschlechts herab. Er begegnet uns täglich, in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Dem will das Bündnis “Gemeinsam gegen Sexismus“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin gemeinsam mit diesem durchgeführt wird, entschieden entgegentreten.

 

Durch die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung, der dieser Vorlage anhängt, wird die Landeshauptstadt Potsdam Teil des Bündnisses “Gemeinsam gegen Sexismus“.

Viele der Inhalte sind bereits Teil des Selbstverständnisses der Landeshauptstadt Potsdam und deren Verwaltung.

 

Das Bündnis “Gemeinsam gegen Sexismus” zeichnet sich durch branchenübergreifende, starke Bündnispartner*innen aus, die das gemeinsame Ziel verfolgen, Sexismus und sexueller Belästigung in ihrer Organisation wirksam entgegenzutreten. Es sind bereits über 700 Unterzeichnende, wie zum Beispiel die Städte Celle, Bochum, Dortmund, Halberstadt, Münster und Greifswald.

 

2025 soll es drei Kooperationskommunen geben die gemeinsam mit den Projektverantwortlichen aus dem Bündnis einen Aktionstag durchführen. Die Landeshauptstadt Potsdam wird eine dieser Kooperationskommunen und einen Aktionstag im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwochen planen. Dabei stehen den Kooperationskommunen auch Mittel seitens des Projektträgers zur Verfügung.

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