Beschlussvorlage - 24/SVV/0888

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.                                                                            Der Bebauungsplan Nr. 184 “Erweiterung Wissenschaftspark Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).
  2.                                                                            Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 4).
  3. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung “Golm Nord“ (28/22), für die am 04.10.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, wird geteilt und die Änderungen "Golm Nord" (28/22) und "Erweiterung Wissenschaftspark Golm" (34/24) werden fortgeführt. Die Änderung "Erweiterung Wissenschaftspark Golm" (34/24) erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184. Die Änderung "Golm Nord" (28/22) wird als eigenständige Änderung fortgeführt (gemäß Anlagen 2 und 3).
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Erläuterung

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, den Bebauungsplan Nr. 184 „Erweiterung Wissenschaftspark Golm“ aufzustellen sowie den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung “Golm Nord“ (28/22) zu teilen. Die Änderung "Erweiterung Wissenschaftspark Golm" (34/24) soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184 und "Golm Nord" (28/22) als eigenständige Änderung fortgeführt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 184 bildet einen ersten Schritt zur Entwicklung des VU-Gebiets Golm Nord, dessen vorgezogene Entwicklung durch die in Aussicht gestellte Zustimmung zum Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet für gewerblich genutzte Flächen ermöglicht wird. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Beschlussvorlage.

 

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Anlagen

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