Antrag - 24/SVV/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Plakatierungsatzung (Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Landeshauptstadt Potsdam (Plakatierungssatzung)) zur sinnvollen Begrenzung von Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu erarbeiten und möglichst bis Dezember 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Die teils mit Wahlplakaten überbordenden Laternenmasten stellen ein Ärgernis im Stadtbild der Landeshauptstadt Potsdam dar. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele der Landeshauptstadt Potsdam und der Belästigung der Potsdamerinnen und Potsdamer sind Wahlwerbungen angemessen zu begrenzen. Dabei können die Regelungen Bayerns als Vorbild genommen werden.

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