Beschlussvorlage - 24/SVV/1102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 170 „Klinik Bayrisches Haus“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 4).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 170 „Klinik Bayrisches Haus“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3, 5 und 6).
  3. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 7) wird zugestimmt. Der zur Umsetzung der Planung zu vereinbarende städtebauliche Vertrag ist vor einer möglichen Entscheidung der Verwaltung über die Planreife nach § 33 BauGB abzuschließen.

 

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Erläuterung

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 170 „Klinik Bayrisches Haus“ zu fassen und der Änderung des Geltungsbereichs sowie dem Kernpunktepapier zuzustimmen. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Beschlussvorlage.

 

Aus dem weiteren Aufstellungsverfahren kann sich das Erfordernis ergeben, zu bestimmten Belangen noch Anpassungen oder Regelungen in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

 

 

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Anlagen

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