Antrag - 24/SVV/1093
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volt - die PARTEI
- Einreicher*:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volt - die PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.11.2024
| |||
|
04.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz
|
Vorberatung
|
|
|
19.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
21.11.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr in Potsdam aufgrund der novellierten Straßenverkehrsordnung zügig umgesetzt werden können, sobald die nötigen Verwaltungsvorschriften für die Kommunen vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Absicherung von Radstreifen und die Neueinrichtung von Fußgängerüberwegen. Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im Februar 2025 zu berichten.
Erläuterung
Am 11. Oktober 2024 trat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die unter anderem die vereinfachte Einrichtung von sicheren Radstreifen und Fußgängerüberwegen ermöglicht.
In Potsdam ist das Radfahren an zahlreichen Orten unsicher und damit unattraktiv, da gefährliche Begegnungen mit fahrenden und parkenden Autos unvermeidlich sind, z.B. in der Behlertstraße und der Rudolf-Breitscheid-Straße in der Nähe des Kinos Thalia. Daher ist zu prüfen, welche neuen Spielräume die novellierte StVO eröffnet, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende an besonders gefährlichen Stellen zu erhöhen. Insbesondere sind solche Maßnahmen auszuweisen, die kurzfristig mit niedrigem Aufwand einen hohen Sicherheitszuwachs bewirken, etwa der Einsatz von Leitboys zur besseren Abgrenzung von Radstreifen gegen den motorisierten Verkehr.
Ergänzend zu der mittel- und langfristigen Strategie, die im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes zu erarbeiten sein wird, zielt dieser Antrag auf Maßnahmen ab, die sofort und mit niedrigem finanziellen Aufwand umgesetzt werden können, sobald die nötigen Verwaltungsvorschriften für kommunales Handeln in Kraft getreten sind.
Für die Neueinrichtung von Fußgängerüberwegen ist in der novellierten StVO die Notwendigkeit des Nachweises einer “besonderen Gefahrenlage” entfallen. An der Straße “Am Neuen Palais” auf der Höhe von Haus 8 des dortigen Universitätscampus, der Karl-Liebknecht-Straße in Golm zwischen Bahnhof und Universität, sowie an der Straße An der Alten Zauche (Nähe REWE-Markt) ist die Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger besonders schwierig und unsicher, weshalb an diesen wie auch anderen vergleichbaren Stellen die Schaffung neuer Fußgängerüberwege zu prüfen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
143,3 kB
|