Antrag - 04/SVV/0301

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Investitionsvorhaben in den neuen Ortsteilen sind in den virtuellen Haushalten als Gesamtmaßnahme (Einnahmen und Ausgaben) einzustellen.
  2. Ausgaben für Maßnahmen, die bisher in der Trägerschaft der Kreise oder der Ämter lagen, sind in den virtuellen Haushalten nicht einzustellen. Waren durch die neuen Ortsteile Eigenanteile (z.B. 610 – Stellenprogramm) zu erbringen, sind nur diese Anteile als Ausgaben einzustellen.

 

 

gez. Peter Kaminski

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Einnahmen, z.B. aus Anschlussbeiträgen der BürgerInnen werden im Haushaltsentwurf an zentraler Stelle ausgewiesen. In den virtuellen Haushalten sind sie jedoch nicht erfasst. Für die Gewährung  von vertraglich vereinbarten Investitionsmitteln, z.B. im Ortsteil Groß Glienicke, ist auch entscheidend, ob diese virtuellen Haushalte ausgeglichen sind.

Bisher bestand für die Verwaltung keine Notwendigkeit einer separaten Ausweisung, mit der Eingemeindung neuer Ortsteile sollte die Politik auf die geänderten Bedingungen reagieren.

 

Loading...