Antrag - 04/SVV/0617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die 3 regelgeförderten Stellen für Schulsozialarbeiter gemäß des angemeldeten Bedarfs und entsprechend des beschlossenen Jugendförderplanes zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber mit dem Haushalt 2005 finanziell gesichert werden, um die Arbeit auf dem bislang erreichten Niveau fortführen zu können.

Gegenüber dem Land Brandenburg ist nachdrücklich auf die Weiterführung des 610-Stellen-Förderprogramms zu bestehen, um die Kofinanzierung der Potsdamer Schulsozialarbeit zu sichern.

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Erläuterung

Begründung:

Der Bedarf an Schulsozialarbeitern über den gegenwärtig erreichten Stand hinaus ist nach wie vor vorhanden.

Die im Jahr 2003 erfolgten nachträglichen Kürzungen im Haushalt des Jugendbereiches in Höhe von 219,5 T Euro hatten u.a. zur Konsequenz, dass die Umwandlung von 3 SAM- in regelgeförderte Stellen Schulsozialarbeit nicht vorgenommen wurden.

Mit dem Jugendförderplan 2004 wurde diese Umwandlung von 3 SAM-Stellen für Schulsozialarbeit in regelgeförderte Stellen erneut beschlossen.

Trotz dieser eindeutigen Beschlusslagen und intensiver Bemühungen u.a. des Jugendhilfeausschusses wurde dieser Beschluss bisher nicht umgesetzt.

Die Schulsozialarbeit in Potsdam wird bisher durch eine Kofinanzierung im Rahmen des 610-Stellen-Förderprogramms realisiert. Sie ist also an die Fortführung dieses Programms über das Jahr 2005 hinaus gebunden. Davon betroffen sind 37 der 76,5 Personalkostenstellen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Straßen- und Schulsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Da die Stadt Potsdam nicht in der Lage wäre, die mit der Einstellung des Förderprogramms entstehenden finanziellen Ausfälle zu kompensieren, ist dessen Weiterführung nach 2005 von existenzieller Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt.

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