Antrag - 04/SVV/0634
Grunddaten
- Betreff:
-
Akteneinsichtsrecht für Stadtverordnete bei städtischen Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, Voraussetzungen für die Akteneinsicht von
Stadtverordneten bei städtischen Gesellschaften zu prüfen und die Ergebnisse
der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im November 2004 vorzulegen, um
eine Beschlussfassung für das Akteneinsichtsrecht der Stadtverordneten bei
städtischen Gesellschaften herbeizuführen.
gez.
M. Poeschke
Fraktionsvorsitzende
Erläuterung
Begründung:
Fraktionen
oder Stadtverordnete, die über keinen Sitz in einem Aufsichtsrat von
städtischen Gesellschaften verfügen, sind nach der bisherigen Auffassung der
Stadtverwaltung faktisch vom Akteneinsichtsrecht ausgeschlossen. Das
Akteneinsichtsrecht für die einzelnen Stadtverordneten füllt somit eine
erhebliche Lücke in der Kontrollfunktion des kommunalen Parlaments kommunalen
Gesellschaften gegenüber und beseitigt die Ungleichbehandlung von kleineren
Fraktionen und Einzelabgeordneten. Diese Kontrollfunktion kann letztendlich
konsequent nur über das Recht der direkten Informationsbeschaffung eines jeden
einzelnen Stadtverordneten unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen in
kommunalen Gremien gewährleistet werden.