Antrag - 04/SVV/0634

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Voraussetzungen für die Akteneinsicht von Stadtverordneten bei städtischen Gesellschaften zu prüfen und die Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im November 2004 vorzulegen, um eine Beschlussfassung für das Akteneinsichtsrecht der Stadtverordneten bei städtischen Gesellschaften herbeizuführen.

 

 

 

gez. M. Poeschke

Fraktionsvorsitzende

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Erläuterung

Begründung:

 

Fraktionen oder Stadtverordnete, die über keinen Sitz in einem Aufsichtsrat von städtischen Gesellschaften verfügen, sind nach der bisherigen Auffassung der Stadtverwaltung faktisch vom Akteneinsichtsrecht ausgeschlossen. Das Akteneinsichtsrecht für die einzelnen Stadtverordneten füllt somit eine erhebliche Lücke in der Kontrollfunktion des kommunalen Parlaments kommunalen Gesellschaften gegenüber und beseitigt die Ungleichbehandlung von kleineren Fraktionen und Einzelabgeordneten. Diese Kontrollfunktion kann letztendlich konsequent nur über das Recht der direkten Informationsbeschaffung eines jeden einzelnen Stadtverordneten unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen in kommunalen Gremien gewährleistet werden.

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