Beschlussvorlage - 04/SVV/0710

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum 21.11.1997 bis 30.06.2004

 

 

Durch die SVV wurden am 1.10.1997 als auch am 15.07.2003 Straßenbaubeitragssatzungen beschlossen.

In Auswertung der geltenden Rechtslage musste festgestellt werden, dass Einzelregelungen dieser Satzungen nicht dem Kommunalabgabengesetz Brandenburg und der gängigen Rechtssprechung entsprechen (Beitragsmaßstab).

Grundsätzlich ist es im Bereich des Abgabenrechtes möglich, fehlerhafte Satzungen durch Beschlussfassung auch rückwirkend zu ändern, um die Rechtsmängel zu heilen.

Im vorliegenden Satzungsentwurf wurde dieses berücksichtigt.

 

Aus Gründen des Vertrauensschutzes dürfen bei einem rückwirkenden Satzungserlass nur unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzt werden. Unzulässig ist es demgegenüber, wirksame Regelungen durch andere, ebenfalls wirksame Regelungen zu ersetzen, soweit diese Änderung zu einer stärkeren Belastung der Beitragspflichtigen führt. Die Existenz verschiedener Beitragssatzungen in der Vergangenheit schlägt sich in der Satzung insoweit nieder, als in verschiedenen Vorschriften zeitlich differenziert wird ( § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 a und Abs. 2 b sowie Abs. 3a und Abs. 3 b).

Weiterhin wird berücksichtigt, dass diese Satzung nur für den Bereich des Gebietes der LHP vor der Gebietsreform gilt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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