Beschlussvorlage - 04/SVV/0686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Espengrund-Gymnasium (11) nimmt im Schuljahr 2005/06 keine 7. und keine 11. Klassen auf und wird mit Beendigung des Schuljahres 2005/06 geschlossen. Die gymnasiale Oberstufe läuft am Standort des Espengrund-Gymnasiums aus.

 

Im Schuljahr 2006/07 werden die Klassenstufen 10 und 13 am jetzigen Standort des Espengrund-Gymnasiums in der Domstraße 14 a als Filiale des Leibniz-Gymnasiums (41) beschult.

Die Weiterbeschulung der drei 10. Klassen erfolgt ab Schuljahr 2007/08 in der gymnasialen Oberstufe des Leibniz-Gymnasiums.

 

2. Auch allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 9 und 10 des Schuljahres 2004/05 wird garantiert, dass sie ihre Schulzeit an einem städtischen Gymnasium beenden können. Hierzu wird die Zügigkeit der anderen vier Gymnasien in den Schuljahren 2005/06 und 2006/07 in der Klassenstufe 11 jeweils um einen Zug erhöht.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Mit der Vorlage des Schulentwicklungsplanes 2004 – 2009 wurde durch die Verwaltung die Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11) vorgeschlagen.

 

Die Gründe lagen in der Notwendigkeit einer Kapazitätsreduzierung infolge sinkender Schülerzahlen sowie in der geringen Anwahl dieser Schule durch die Eltern. Aufgrund der Empfehlung der Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen der Kultusministerkonferenz sind die räumlichen Bedingungen am Doppelstandort Espengrund-Gymnasium (11), Schule am Griebnitzsee (33) nach den Erfahrungen der langjährigen Nutzung für eine gemeinsame Nutzung von Gymnasium und Grundschule nicht ausreichend.

 

In ihrer Sitzung am 21.01.2004 hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan (DS 03/SVV/0774) die Zusammenlegung des Espengrund-Gymnasiums (11) und der Goethe-Schule (21/31) zu einer kooperativen Gesamtschule am Standort Goethe-Schule ab Schuljahr 2004/05 festgelegt. Die Umsetzung sollte durch einen Schulversuch erfolgen. Gemäß § 91 Abs. 3 Nr. 8 des Brandenburgischen Schulgesetzes i.V.m. § 5 Abs. 1 der Schulversuchsverordnung ist hierzu ein Antrag durch die Schulen an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu stellen. Da dies sowohl durch die Goethe-Schule als auch durch das Espengrund-Gymnasium abgelehnt wurde, konnte v.g. Beschluss der StVV nicht umgesetzt werden.

 

Infolge der zu geringen Anwahl des Espengrund-Gymnasiums und einer für die Klassenbildung an dieser Schule nicht ausreichenden Übernachfrage der anderen städtischen Gymnasien konnten zum Schuljahr 2004/05 keine 7. Klassen gebildet werden.

 

Da o.g. Gründe weiterhin Bestand haben und sich die Schüler- und Klassenzahlen der Jahrgangsstufe 7 in den Schuljahren 2005/06, 2006/07 und 2007/08 weiterhin rückläufig entwickeln, schlägt die Verwaltung erneut die Schließung des Espengrund-Gymnasiums vor.

 

Die Schließung mit Beendigung des Schuljahres 2005/06 und Zuordnung als Filiale des Leibniz-Gymnasiums im Schuljahr 2006/07 ist nach Aussage des Staatlichen Schulamtes aufgrund des Lehrereinsatzes und dessen Planung erforderlich. Neben dieser Abweichung entspricht vorliegender Vorschlag dem Beschluss der Elternkonferenz vom 26.01.2004, Punkte 3 a und 3 b.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

  1. Verwaltungshaushalt

 

Nach Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11) ergeben sich auf der Grundlage der Ist-Kosten 2003 folgende voraussichtlichen jährlichen Einsparungen:

 

Ist-Kosten 2003:

Gebäudeunterhaltung (GP 50000 u. 50001)               17.459,- €

Pflege Außenanlagen                                                     3.782,- €

Gebäudebewirtschaftung                                           114.472,- €

Geschäftsausgaben                                                      1.111,- €

Personalkosten                                                            62.531,- €

Gesamt:                                                                      199.355,- €

 

Damit ergeben sich für 2007 Einsparungen in Höhe von ca. 83.065,- € und für 2008 und die Folgejahre von 199.355,- €. Durch personalwirtschaftliche Maßnahmen können die Stellen entfallen.

 

  1. Vermögenshaushalt

 

Der Oberlinverein hat Interesse bekundet, am Standort des Espengrund-Gymnasiums (11) seine Schule für Körperbehinderte einzurichten. Insofern wird ein Verkauf der halben Schule Typ Erfurt einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks angestrebt.

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Anlagen

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