Beschlussvorlage - 04/SVV/0697
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 "Innovationspark Michendorfer Chaussee" sowie Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und deren öffentlicher Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Strache, Tel. 2519
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2004
| |||
|
03.11.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
12.10.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 32
„Innovationspark Michendorfer Chaussee“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. die 22. Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentlicher Auslegung
Erläuterung
Begründung
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
-
Anlage 1: Kurzeinführung (2
Seiten)
- Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung (48 Seiten)
-
Anlage 3: Änderung des
Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbericht (4 Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02.06.1993 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Umwelt-Technologiepark des Landes Brandenburg“ (DS 1376) mit der Zielsetzung beschlossen, die ehemals militärisch genutzten Flächen einer neuen städtebaulichen Ordnung zuzuführen und insbesondere Einrichtungen des Landes die Möglichkeit zur Ansiedlung zu bieten. Nach entsprechendem Planungsvorlauf hat die Stadtverordnetenversammlung auf ihrer Sitzung am 02.10.1996 den Satzungsbeschluss zu dem genannten Bebauungsplan gefasst (DS 96/0332). Allerdings ist es der ehemaligen Entwicklungsgesellschaft ÖkoPark Potsdam GmbH nicht gelungen, die Planung gemäß des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags umzusetzen. Die erforderliche Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde konnte nicht erteilt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 05.03.2003 die Aktivierung des ‚SAGO-Geländes’ als Umwelttechnologiepark der Stadt Potsdam in einer Leitentscheidung (unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 32 „Umwelt-Technologiepark des Landes Brandenburg“) beschlossen (DS 03/SVV/0114). Als die wesentlichen Planungsziele sind in diesem Beschluss festgelegt:
-
Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA)
- Fortsetzung der Maßnahme „Umwelttechnologiepark“ am Standort Potsdam-Wilhelmshorst (‚SAGO-Gelände’) unter der Voraussetzung noch zu gewährender Fördermittel
- Unveränderte Beibehaltung der grundlegenden Planungsziele, insbesondere der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die kurzfristige Ansiedlung der BBA und Bekräftigung der Abwägung
- Fortführung des Bebauungsplanverfahrens unter Anpassung der Festsetzungen im Detail zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Erschließung und der Baureifmachung.
Der ehemalige Bebauungsplan Nr. 32 „Umwelt-Technologiepark des Landes Brandenburg“ soll unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ fortgeführt werden.
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung der überwiegend brach gefallenen Flächen. Unter Beibehaltung der prägenden Elemente der bisherigen städtebaulichen Konzeption inclusive des Erschließungskonzeptes sieht der Bebauungsplanentwurf die Ausweisung von eingeschränkten Gewerbegebieten vor.
Diese Art der baulichen Nutzung bietet neben der Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt die Möglichkeit, weitere ergänzende Betriebe, Dienstleistungen und Serviceeinrichtungen aus dem Bereich z. B. der Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft, Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen, Datenbe- und –verarbeitung, Unternehmensberatung, Labor- und Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft, logistische Dienstleistungen u. a. anzusiedeln.
Darstellung
der Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Mit Schreiben vom 03.06.2004 wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung erneut gestellt. Eine positive Stellungnahme ist nach weiteren
Erläuterungen zur Planungssituation in Aussicht gestellt worden.
(Zwischenzeitlich ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung über die positiven
Gespräche mit den an dem Projekt Beteiligten unterrichtet und mit jeweils den
aktuell vorliegenden Informationen versorgt worden, zuletzt mit Schreiben vom
3. Juni 2004. Aufgrund dieser Unterlagen geht die Verwaltung davon aus, dass die Stellungnahme positiv
ausfallen wird).
Da die städtebauliche Konzeption beibehalten wird und die Abwägung zur Ansiedlung der BBA durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bekräftigt worden ist, ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht erforderlich. Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist in enger Abstimmung mit den städtischen Fachbereichen erfolgt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 1 noch vor öffentlichen Auslegung im Juli/August erfolgen. An der Planung werden insgesamt 39 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, beteiligt.
Die
Zustimmung des Bundes zur Ansiedlung der BBA wird in Kürze erwartet.
Empfehlung
der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark
Michendorfer Chaussee“ und zur dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans
gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Bezüglich der Kosten für den Ankauf der Grundstücke durch
die Stadt wird auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.03.2004
(DS 04/SVV/0163) verwiesen.
Der Realisierungszeitraum für die Gesamtmaßnahme ist von
2005 bis 2012 angesetzt. Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten realisiert
werden. Die Gesamtkosten werden mit ca. 13 Mio EUR kalkuliert.
Die Umsetzung des 1. Bauabschnitts mit einem Volumen von ca.
6,2 Mio EUR wird erst nach Zusicherung der Ansiedlung durch die Biologische
Bundesanstalt in den Jahren 2005 bis 2006 und der Bewilligung der
beantragten GA-Förderung wirksam.
Hierfür
werden vom Fachbereich 47 unter dem Haushaltsvorbehalt für die Jahre 2005
Gesamtkosten in Höhe von 3 Mio EUR (davon Eigenmittel 250.000 EUR und HH-Rest
250.000 EUR aus 2004) und für das Jahr 2006 Gesamtkosten in Höhe von 3,2 Mio
EUR (davon Eigenmittel in Höhe von 522.000 EUR) im städtischen Haushalt
vorgesehen. Die erforderlichen Eigenmittel sind im Investitionsprogramm
enthalten, der jährliche Bedarf hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm
zeitlich verschoben.
Die Realisierung des 2. Bauabschnitts ist zeitlich ungefähr
für die Jahre 2007 bis 2012 vorgesehen. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen
sollen die Baumaßnahme finanzieren. Eigenmittel werden nicht benötigt,
eventuell können Vorfinanzierungen durch die Stadt erforderlich werden.
Sollte der 2. Bauabschnitt nicht realisiert werden, hat dies
keinen Einfluss auf die Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt.