Antrag - 04/SVV/0663
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialer ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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19.10.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.10.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam schafft mit dem 1. Januar 2005 eine Regelung, durch
die Bezieherinnen und Bezieher des „Arbeitslosengeldes II“ Anspruch auf ein
Sozialticket, zumindest für den Tarif-Bereich „Potsdam ABC“, erhalten.
Dazu ist
zunächst eine Vereinbarung mit den Verkehrsunternehmen abzuschließen, die
Leistungen auf Grundlage des Potsdamer Nahverkehrsplanes erbringen. Darüber
hinaus wird der Oberbürgermeister als Gesellschafter-Vertreter in der
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) beauftragt, eine verbundweite
nachhaltige Sozialticket-Lösung zu initiieren.
Erläuterung
Begründung:
Mit Einführung des „Arbeitslosengeldes II“ (im Rahmen des Hartz-IV-Gesetzes) wird der Kreis der sozial benachteiligten Personen erheblich vergrößert. Da dem betroffenen Personenkreis nicht nur ständige Erreichbarkeit, sondern auch Mobilität und Einsatzbereitschaft abgefordert wird, ist die Landeshauptstadt Potsdam gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen und eine den geringen Bezügen der Leistungsempfängerinnen und –empfänger angemessene tarifliche Regelung zu treffen.
Optimal
und auch im Sinne der zusammenwachsenden Region Berlin-Brandenburg wäre es,
wenn ein entsprechender Verbundtarif im Verkehrsverbund geschaffen würde. Die
Landeshauptstadt Potsdam hält zwar nur einen geringen Gesellschafteranteil an
der Verbund-GmbH, doch eröffnet die Gesellschafterrolle die Möglichkeit, einen
Vorstoß für das VBB-Sozialticket in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
zu tätigen.