Antrag - 04/SVV/0663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam schafft mit dem 1. Januar 2005 eine Regelung, durch die Bezieherinnen und Bezieher des „Arbeitslosengeldes II“ Anspruch auf ein Sozialticket, zumindest für den Tarif-Bereich „Potsdam ABC“, erhalten.

Dazu ist zunächst eine Vereinbarung mit den Verkehrsunternehmen abzuschließen, die Leistungen auf Grundlage des Potsdamer Nahverkehrsplanes erbringen. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister als Gesellschafter-Vertreter in der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) beauftragt, eine verbundweite nachhaltige Sozialticket-Lösung zu initiieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit Einführung des „Arbeitslosengeldes II“ (im Rahmen des Hartz-IV-Gesetzes) wird der Kreis der sozial benachteiligten Personen erheblich vergrößert. Da dem betroffenen Personenkreis nicht nur ständige Erreichbarkeit, sondern auch Mobilität und Einsatzbereitschaft abgefordert wird, ist die Landeshauptstadt Potsdam gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen und eine den geringen Bezügen der Leistungsempfängerinnen und –empfänger angemessene tarifliche Regelung zu treffen.

Optimal und auch im Sinne der zusammenwachsenden Region Berlin-Brandenburg wäre es, wenn ein entsprechender Verbundtarif im Verkehrsverbund geschaffen würde. Die Landeshauptstadt Potsdam hält zwar nur einen geringen Gesellschafteranteil an der Verbund-GmbH, doch eröffnet die Gesellschafterrolle die Möglichkeit, einen Vorstoß für das VBB-Sozialticket in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat zu tätigen.

 

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