Beschlussvorlage - 04/SVV/0824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Sanierungsgebiete
    • Holländisches Viertel                                      (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                    (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte          (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                     (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

            werden bestätigt.

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Maßnahmenlisten 2004 bis 2007 aus dem

      Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Anlagen 3 bis 7) und aus dem 

Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Anlage 8 und 9)

      Umverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.

  1. Sollten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein, werden sie durch die in Anlage 10 benannten Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge ersetzt.
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Erläuterung

Begründung:

 

 

Laut Informationen aus dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr beträgt der für die Landeshauptstadt Potsdam über die bisherigen Verpflichtungsermächtigungen hinausgehende Finanzierungsrahmen voraussichtlich:

 

  • im Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für den Zeitraum 2004 – 2007 insgesamt 20 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 80%ige Förderung, d. h. der 20%ige Eigenanteil ist durch die Stadt bereitzustellen.
  • im Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für den Zeitraum 2004 – 2007 insgesamt 8 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 66,67%ige Förderung, d. h. der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von 33,33 % ist durch die Stadt bereitzustellen.

 

Ausgehend von dem durch das MSWV in Aussicht gestellten Förderrahmen und den schon vorliegenden Verpflichtungsermächtigungen ist es erforderlich, für die Programme

 

Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“

mit den Gebiete

  • Sanierungsgebiet Holländisches Viertel
  • Sanierungsgebiet 2. Barocke Stadterweiterung
  • Sanierungsgebiet Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte
  • Sanierungsgebiet Am Kanal/Stadtmauer
  • Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd und aus dem

 

 Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“

mit den Gebiete

  • Potsdamer Mitte
  • Schiffbauergasse

 

stadtentwicklungspolitische Prioritäten für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu setzen und darauf aufbauend, die projektbezogenen Anträge zu stellen.

 

Auf der Grundlage des in den beiden Förderprogrammen voraussichtlich verfügbaren Gesamtfinanzierungsrahmens wurden durch die Stadtverwaltung Potsdam entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse zu den Förderbedarfen der einzelnen Sanierungsgebiete Prioritätenlisten erarbeitet (siehe Anlage 3 bis 9), die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen.

 

Kriterien für die Prioritätenlisten sind:

- Beschlüsse der SVV zu Sanierungssatzungen und Sanierungszielen,

- Beschlüsse der SVV zu Einzelmaßnahmen (z.B. Fertigstellung Bassinplatz mit Spiel- und

  Sportfläche oder Zentrum für Kunst- und Soziokultur),

- Sanierungspläne,

- Fertigstellung bzw. Fortführung begonnener Objekte (z.B. Promenade Hegelallee,

  Gutenbergstraße, Nikolaikirche, Jugendherberge Schulstraße)

- bereits eingegangene Verpflichtungen gegenüber privaten Eigentümern,

- Maßnahmen- und Durchführungskonzepte für 2004/ 2005

 

Die Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich somit aus dem Vorbereitungsstand und der gebietsspezifischen Zielsetzung bzw. Problemlage. Dies bedeutet z.B., dass in den Sanierungsgebieten Babelsberg neben dem Straßenbau in Babelsberg-Süd insbesondere die Erhaltung denkmalgeschützter Weberhäuser und die Schulsanierung im Mittelpunkt stehen, während in den Sanierungsgebieten Holländisches Viertel und 2. Barocke Stadterweiterung (Fördergebiet Stadterweiterung-Nord) der öffentliche Raum (letzter Abschnitt Bassinplatz, letzter Abschnitt Promenade Hegelallee) den Schwerpunkt bildet.

 

Eine Prioritätensetzung zwischen den Gebieten wird nicht vorgenommen, da alle förmlich festgesetzten Sanierungsmaßnahmen gemäß BauGB gleichermaßen zügig durchzuführen sind, aber auch  langjährig laufende Maßnahmen in absehbarer Zeit zu Ende geführt werden sollen. Die unterschiedliche Finanzausstattung der Gebiete ergibt sich daher allein aus den o.g.  Kriterien.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der in den Prioritätenlisten angegebene Finanzierungsbedarf (Anlage 3 bis 9) den gegenwärtigen Kenntnisstand zu den Förderbedarfen der einzelnen Sanierungsgebiete wiedergibt. Dieser entspricht dem jeweiligen Vorbereitungsstand der Einzelmaßnahmen. Die Kosten ergeben sich aus:

- Kostenschätzungen nach Vergleichszahlen oder

- baufachlichen Prüfungen oder

- Einzelbestätigungen des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen.

Dieser unterschiedlichen Genauigkeit der Kostenermittlung sowie Kostenminderung/Kostenerhöhungen während der Baudruchführung ist es geschuldet, dass in den einzelnen Gebieten Kostenverschiebungen zwischen den Maßnahmen möglich sind.

 

Um den Anforderungen des Baugesetzbuches nach zügiger und zweckmäßiger Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu entsprechen und bei unvorhergesehenen Sachverhalten zeitnah reagieren zu können, soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden, innerhalb der Prioritätenliste Kostenumverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen

 (Beschlusspunkt 3).

 

Mit dem gleichen Ziel werden für den Fall, dass Projekte aus den Prioritätenlisten gänzlich entfallen oder sich wesentlich verschieben „Nachrücker“ vorgeschlagen (Beschlusspunkt 4).

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Realisierung der Projekte gemäß Prioritätenlisten setzt voraus, dass der dargestellte kommunale Mitleistungsanteil (KMA) im Rahmen der jährlichen Haushaltsbeschlüsse gesichert und für die Folgejahre in der Investitionsplanung veranschlagt ist.

 

Daher erfolgt die Bestätigung  unter dem Vorbehalt der genehmigten Haushaltspläne der folgenden Jahre..

 

Die Darstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich der aus bereits vorliegenden Zuwendungsbescheiden erteilten Verpflichtungsermächtigungen erfolgt

  • für das Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gemäß  Anlage 1
  • für das Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ gemäß Anlage 2.

 

Die Ausgaben bzw. kommunalen Mitleistungsanteile liegen der Höhe nach im Rahmen der aktuellen Investitionsplanung.

 

 

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Anlagen

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