Beschlussvorlage - 04/SVV/0824
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 2007 Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"Förderprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorliegenden
Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Sanierungsgebiete
- Holländisches Viertel
(Anlage 3)
- Stadterweiterung Nord
(Anlage 4)
- Stadterweiterung Süd/Potsdamer
Mitte
(Anlage 5)
- Am Kanal/Stadtmauer (Anlage
6)
- Babelsberg Nord und Süd
(Anlage 7)
werden bestätigt.
- Die vorliegenden
Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
- Schiffbauergasse
(Anlage 8)
- Potsdamer Mitte
(Anlage 9)
werden bestätigt.
3. Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Maßnahmenlisten 2004 bis 2007 aus dem
Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Anlagen 3 bis 7) und aus dem
Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Anlage 8 und 9)
Umverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.
- Sollten aufgrund
unvorhergesehener Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein,
werden sie durch die in Anlage 10 benannten Maßnahmen in der festgelegten
Reihenfolge ersetzt.
Erläuterung
Begründung:
Laut Informationen aus dem Ministerium für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr beträgt der für die Landeshauptstadt Potsdam über die
bisherigen Verpflichtungsermächtigungen hinausgehende Finanzierungsrahmen
voraussichtlich:
- im
Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für den Zeitraum 2004 –
2007 insgesamt 20 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 80%ige Förderung,
d. h. der 20%ige Eigenanteil ist durch die Stadt bereitzustellen.
- im
Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“
für den Zeitraum 2004 – 2007 insgesamt 8 Mio €. Es handelt sich hierbei um
eine 66,67%ige Förderung, d. h. der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von
33,33 % ist durch die Stadt bereitzustellen.
Ausgehend von dem durch das MSWV in Aussicht gestellten
Förderrahmen und den schon vorliegenden Verpflichtungsermächtigungen ist es
erforderlich, für die Programme
Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
mit den Gebiete
- Sanierungsgebiet Holländisches Viertel
- Sanierungsgebiet 2. Barocke Stadterweiterung
- Sanierungsgebiet Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte
- Sanierungsgebiet Am Kanal/Stadtmauer
- Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd und aus dem
Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“
mit den Gebiete
- Potsdamer
Mitte
- Schiffbauergasse
stadtentwicklungspolitische Prioritäten für die Städtebauförderung
in den kommenden Jahren zu setzen und darauf aufbauend, die projektbezogenen
Anträge zu stellen.
Auf der Grundlage des in den beiden Förderprogrammen
voraussichtlich verfügbaren Gesamtfinanzierungsrahmens wurden durch die
Stadtverwaltung Potsdam entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse zu den
Förderbedarfen der einzelnen Sanierungsgebiete Prioritätenlisten erarbeitet
(siehe Anlage 3 bis 9), die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen
werden sollen.
Kriterien für die Prioritätenlisten sind:
- Beschlüsse der SVV zu Sanierungssatzungen und
Sanierungszielen,
- Beschlüsse der SVV zu Einzelmaßnahmen (z.B. Fertigstellung
Bassinplatz mit Spiel- und
Sportfläche
oder Zentrum für Kunst- und Soziokultur),
- Sanierungspläne,
- Fertigstellung bzw. Fortführung begonnener Objekte (z.B.
Promenade Hegelallee,
Gutenbergstraße, Nikolaikirche, Jugendherberge Schulstraße)
- bereits eingegangene Verpflichtungen gegenüber privaten
Eigentümern,
-
Maßnahmen- und Durchführungskonzepte für 2004/ 2005
Die Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich somit aus dem Vorbereitungsstand und der gebietsspezifischen Zielsetzung bzw. Problemlage. Dies bedeutet z.B., dass in den Sanierungsgebieten Babelsberg neben dem Straßenbau in Babelsberg-Süd insbesondere die Erhaltung denkmalgeschützter Weberhäuser und die Schulsanierung im Mittelpunkt stehen, während in den Sanierungsgebieten Holländisches Viertel und 2. Barocke Stadterweiterung (Fördergebiet Stadterweiterung-Nord) der öffentliche Raum (letzter Abschnitt Bassinplatz, letzter Abschnitt Promenade Hegelallee) den Schwerpunkt bildet.
Eine
Prioritätensetzung zwischen den Gebieten wird nicht vorgenommen, da alle
förmlich festgesetzten Sanierungsmaßnahmen gemäß BauGB gleichermaßen zügig
durchzuführen sind, aber auch
langjährig laufende Maßnahmen in absehbarer Zeit zu Ende geführt werden
sollen. Die unterschiedliche Finanzausstattung der Gebiete ergibt sich daher
allein aus den o.g. Kriterien.
Es wird
darauf hingewiesen, dass der in den Prioritätenlisten angegebene Finanzierungsbedarf
(Anlage 3 bis 9) den gegenwärtigen Kenntnisstand zu den Förderbedarfen der
einzelnen Sanierungsgebiete wiedergibt. Dieser entspricht dem jeweiligen
Vorbereitungsstand der Einzelmaßnahmen. Die Kosten ergeben sich aus:
-
Kostenschätzungen nach Vergleichszahlen oder
-
baufachlichen Prüfungen oder
-
Einzelbestätigungen des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen.
Dieser unterschiedlichen Genauigkeit der Kostenermittlung sowie Kostenminderung/Kostenerhöhungen während der Baudruchführung ist es geschuldet, dass in den einzelnen Gebieten Kostenverschiebungen zwischen den Maßnahmen möglich sind.
Um den
Anforderungen des Baugesetzbuches nach zügiger und zweckmäßiger Durchführung
der Sanierungsmaßnahmen zu entsprechen und bei unvorhergesehenen Sachverhalten
zeitnah reagieren zu können, soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden,
innerhalb der Prioritätenliste Kostenumverteilungen im Rahmen der festgelegten
Gesamtkosten vorzunehmen
(Beschlusspunkt 3).
Mit dem
gleichen Ziel werden für den Fall, dass Projekte aus den Prioritätenlisten
gänzlich entfallen oder sich wesentlich verschieben „Nachrücker“ vorgeschlagen
(Beschlusspunkt 4).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Realisierung der Projekte gemäß Prioritätenlisten setzt
voraus, dass der dargestellte kommunale Mitleistungsanteil (KMA) im Rahmen der
jährlichen Haushaltsbeschlüsse gesichert und für die Folgejahre in der
Investitionsplanung veranschlagt ist.
Daher erfolgt die Bestätigung unter dem Vorbehalt der genehmigten Haushaltspläne der
folgenden Jahre..
Die Darstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich der
aus bereits vorliegenden Zuwendungsbescheiden erteilten
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt
- für
das Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gemäß Anlage 1
- für
das Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ gemäß Anlage
2.
Die Ausgaben bzw. kommunalen Mitleistungsanteile liegen der
Höhe nach im Rahmen der aktuellen Investitionsplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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6
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7
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(wie Dokument)
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20 kB
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