Antrag - 04/SVV/0781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Potsdam wird ein sozialraumorientiertes Programm zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten unter Nutzung aller Möglichkeiten des SGB II und SGB III vorrangig in den Bereichen Kinder, Jugend, Senioren, Gleichstellung, Bildung, Gemeinwesenarbeit, Soziales und Gesundheit im Gebiet der kreisfreien Stadt Potsdam bei Sicherung und Unterstützung der professionellen Grundstruktur in diesen Bereichen aufgelegt.

 

Dabei ist strikt in Maßnahmen zu investieren, die durch den ersten Arbeitsmarkt nicht finanziert werden können, um die Situation des einheimischen Handwerks und Gewerbes nicht zusätzlich zu belasten und dem unkontrollierten Ansteigen  des Niedriglohnsektors zu begegnen.

 

Die Entwicklung bzw. Übernahme diesbezüglicher Maßnahmen und Projekte ist im Rahmen einer Trägerkonferenz nach Maßgabe der vorhandenen Bedarfe mit den Trägern zu koordinieren und zu vereinbaren. Zugleich ist damit Tendenzen der Verdrängung bzw. des Ersatzes der professionellen, tariflichen Strukturen bei den Trägern zu begegnen.

 

Als Begleitmaßnahmen zur Eröffnung beruflicher Perspektiven des einzubeziehenden Personenkreises sind begleitende Bildungs- und Qualifizierungsangebote, psychosoziale Hilfen und Job-Coaching zu sichern sowie ein entsprechendes Controllingsystem zu schaffen. 

 

Das Programm wird den Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 01. Dezember 2004 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit dem sozialraumorientierten Programm wird die Bedeutung der öffentlich geförderten Beschäftigung als eines der zentralen Instrumente für die Integration von erwerbsfähigen Hilfeemfänger/innen in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstrichen. Daneben dient die öffentlich geförderte Beschäftigung der Teilhabe und Integration arbeitsloser Menschen in die Gesellschaft und kann durch ihre zusätzlichen Tätigkeiten zum gesellschaftlichen Gemeinwohl beitragen. Ziel des Programms ist neben der besseren Vernetzung von sozialen Hilfen und öffentlich geförderter Beschäftigung, durch Qualitätsstandards öffentlich geförderte Beschäftigung wirkungsvoll zu nutzen. Dabei sind die vorhandenen vielfältigen Ansätze vor Ort zu berücksichtigen, insbesondere eine Folgenabschätzung, welche Wirkungen mit welchen Maßnahmen für die jeweilige Zielgruppe erreicht werden sollen.

 

Die zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen. Die inhaltliche Beschreibung der Begriffe Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse erfolgt auf lokaler Ebene, im Konsens aller beteiligten Akteure (Agentur, Stadt, Wirtschafts- und Sozialpartner) im Rahmen der Trägerkonferenz.

 

 

 

 

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